Arbeitnehmer sollten so viel Einfluss haben wie Arbeitgeber

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Mitbestimmung
Arbeitnehmer - wie hier im Krankenhaus - sprechen sich mehrheitlich für Mitbestimmung aus. Fotolia/Robert Kneschke
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Die Befürworter der Mitbestimmung sind in allen befragten Gruppen in der Mehrheit.

Arbeitnehmer sollten im Betrieb mitbestimmen – davon ist die große Mehrheit der Erwerbstätigen überzeugt, wie eine Analyse von  Werner Nienhüser, Esther Glück und Heiko Hoßfeld von der Universität Duisburg-Essen zeigt. Die Forscher haben rund 1.900 Erwerbstätige – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nach ihren Einstellungen zur Mitsprache am Arbeitsplatz gefragt

Der Anteil derjenigen, die finden, dass Arbeitnehmer mindestens gleich viel Einfluss haben sollten wie Arbeitgeber, liegt in der Befragung bei 65 Prozent. Noch deutlicher fällt die Gegenprobe aus: Der Aussage, dass Mitbestimmung falsch sei, stimmten nur 13 Prozent der Befragten zu. Die Auswertung der Assoziationen stützt das Ergebnis: Beim Stichwort „Mitbestimmung“ lag der Anteil positiver Assoziationen bei gut 67 Prozent, bei „Betriebsrat“ kamen sogar knapp 69 Prozent positive Nennungen.

Die Befürworter der Mitbestimmung sind in fast allen untersuchten Gruppen in der Mehrheit, unabhängig von Qualifikation oder Erwerbsposition. Unter Arbeitern und Angestellten liegt die Zustimmung zwischen 76 und 67 Prozent. Auch unter den leitenden Angestellten und selbst bei Selbstständigen und Freiberuflern findet eine klare Mehrheit, dass die Arbeitnehmer gleich viel Einfluss haben sollten.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Arbeitgeber, die mindestens fünf Beschäftigte haben und deren Betriebe damit betriebsratsfähig sind, halten offenbar wenig davon, ihre Mitarbeiter mitentscheiden zu lassen. Auf die Frage, ob Arbeitnehmer gleich viel Einfluss haben sollten, zeigt sich in dieser Gruppe „eine deutliche Ablehnung“, schreiben die Wissenschaftler in der neuen Ausgabe der Fachzeitschrift WSI-Mitteilungen. Nur ein Drittel wünscht sich gleichberechtigte Beschäftigte.

Gleichzeitig äußern die befragten Arbeitgeber aber überwiegend positive Assoziationen zu den Begriffen Mitbestimmung und Betriebsrat – und weisen damit eine grundsätzlich aufgeschlossene Haltung auf. Die Wissenschaftler interpretieren dies so: Generell könnten sich Arbeitgeber durchaus mit Mitbestimmung und Arbeitnehmervertretern arrangieren, nur nicht dann, wenn sie ihre Verfügungsrechte bedroht sehen.


Quelle: Hans Böckler Stiftung, 18.04.2016

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