Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer

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Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung lassen Ersthelfer aus- und fortbilden und übernehmen die Lehrgangsgebühren

Ob Schlaganfall, Herzinfarkt, Verletzung oder Bewusstlosigkeit: In diesen Situationen können Erste-Hilfe-Maßnahmen am Unfallort Leben retten. Deshalb empfiehlt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) anlässlich des Welt-Erste-Hilfe-Tages am 10. September ihren Versicherten, sich zu betrieblichen Ersthelfern ausbilden zu lassen. Die Kosten des Lehrgangs übernimmt die VBG im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen für versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Das Angebot der Aus- und Fortbildungen zu Ersthelfern nahmen im vergangenen Jahr rund 200.000 Versicherte der VBG wahr. In neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten lernen die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer zahlreiche Maßnahmen, die sie bei Notfallsituationen am Arbeitsort anwenden können. Alle zwei Jahre besteht dann die Pflicht, bei einer Fortbildung die Kenntnisse und Fertigkeiten aufzufrischen. Die Ausbildungsstelle rechnet die Kursgebühren direkt mit der VBG ab. Entgeltfortzahlungen und Fahrtkosten trägt das Unternehmen selbst.

Unternehmen melden interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt bei der ermächtigten Ausbildungsstelle an. Auch alle anderen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung lassen Ersthelfer aus- und fortbilden und übernehmen die Lehrgangsgebühren. Bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand können sich die jeweiligen Unternehmen im Vorfeld der Aus- und Fortbildungsmaßnahme über entsprechende Kostenübernahmen informieren.

Quelle: VBG, 01.09.2016

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