BÄK: Leitlinien-Entwurf ist unzureichend
Die Bundesärztekammer hält es für nicht nachvollziehbar, wie auf der Grundlage dieser Leitlinien eine Überprüfung von Heilpaktikeranwärtern unter dem Aspekt einer funktionierenden Gefahrenabwehr erfolgen soll. Völlig verkannt werde die Komplexität des medizinischen Kontextes, insbesondere das Ausmaß des notwendigen medizinischen Wissens, das für eine gefahrenminimierte Ausübung der Heilkunde notwendig ist. Die Leitlinien stellten „eine in jeder Hinsicht unzureichende Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung oder gar einzelner Patienten vor möglichen Gesundheitsgefahren durch die Tätigkeit von Heilpraktikern dar“, so die BÄK in ihrer Stellungnahme zu dem Leitlinienentwurf.
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte gemeinsam mit den Ländern die Leitlinien mit der Zielsetzung weiterentwickelt, die Heilpraktikerüberprüfung bundesweit zu vereinheitlichen und den Schutz der Patienten zu stärken.
Nach Auffassung der Bundesärztekammer kann dies jedoch nur durch eine deutliche Beschränkung des erlaubten Tätigkeitsumfangs von Heilpraktikern gelingen. Konkret sieht die Bundesärztekammer insbesondere den Ausschluss aller invasiven Maßnahmen sowie der Behandlung von Krebserkrankungen als zwingend notwendig an.
Quelle: BÄK, 17.10.2017
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