Bedarf an Beratungen hoch

Deutsche Stiftung Patientenschutz
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Beratung
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Formulierung von Patientenverfügungen von Juli 2016 hat ebenfalls für viele Anfragen bei den Patientenschützern gesorgt. Fotolia/nmann77
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Die Nachfrage von Kranken, Pflegebedürftigen und Angehörigen nach Patientenschutz-Beratungen ist ungebrochen hoch.Dies zeigt die Jahresstatistik der Deutschen Stiftung Patientenschutz für das Jahr 2016.

Eine Krankenkasse forderte nach der Kündigung den Elektrorollstuhl ihres gehbehinderten Mitglieds zurück, ohne dass ein Ersatz bereitstand. Einer Schwerstpflegebedürftigen sollte das Merkzeichen für eine starke Gehbehinderung aberkannt werden. Und ein Patient mit Pflegestufe 2 wurde nach einem Wechsel von seiner neuen Pflegekasse in Pflegestufe 1 zurückgestuft. Dies sind nur drei von vielen Fällen, die die Patientenschützer im vergangenen Jahr forderten. Insgesamt habe die Deutsche Stiftung Patientenschutz an ihren Standorten Berlin, Dortmund und München fast 30.000 Mal Hilfe geleistet. Damit hätte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 16 Prozent deutlich erhöht.

Die Zahl der Patientenschutzberatungen ist 2016 um 600 auf 3.200 Fälle gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 23 Prozent. Dabei standen Fragen zur Pflegereform und den neuen Pflegegraden im Mittelpunkt. Seit dem 1. Januar haben die Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen abgelöst. Aber auch die langen Wartezeiten auf Facharzttermine, mangelhafte Unterstützung von pflegenden Angehören oder Auseinandersetzungen mit Krankenhäusern, Krankenkassen, Pflegeheimen und Ärzten bleiben Dauerbrenner. "Die Defizite, die wir seit Jahren beobachten, werden nicht weniger", bilanziert Vorstand Eugen Brysch. "Besonders für Schwerstkranke und Pflegebedürftige ist jeder Tag ohnehin eine Herausforderung. Die Bürokratie macht es ihnen noch schwerer."

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Formulierung von Patientenverfügungen von Juli 2016 hat ebenfalls für viele Anfragen bei den Patientenschützern gesorgt. Zahlreiche Menschen seien verunsichert gewesen und hätten sich beraten oder ihre bestehenden Dokumente überprüfen lassen. Die Zahl der Beratungen zu Vorsorgedokumenten wie Patientenverfügungen, Vollmachten und Betreuungsverfügungen stieg auf 9.100 Fälle und übertraf damit den Spitzenwert des Vorjahres. "Viele Menschen möchten verbindlich regeln, wie sie im Falle einer schweren Krankheit behandelt werden möchten - und wie nicht", erklärt Brysch. "Wir Patientenschützer helfen dabei, praxistaugliche Vorsorgedokumente zu erstellen und sie durchzusetzen."

Parallel zur persönlichen und telefonischen Beratung am Patientenschutztelefon habe laut Stiftung auch der Zugriff auf die Website stark zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde hier ein Anstieg um rund 70 Prozent verzeichnet. Diese Entwicklung sei aber nicht neu. Die Website gäbe schnelle Antworten auf offene Fragen. So müssten Ratsuchende nicht immer zum Hörer greifen, um Hilfe zu bekommen.

Hilfe am Patientenschutztelefon gibt es in Dortmund (0231 7380730) in Berlin (030 28444840) und in München (089 2020810). Das Patientenschutztelefon ist für Ratsuchende kostenfrei.  

Quelle: Deutsche Stiftung Patientenschutz, 02.02.2017

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