Premium Rechtliches

Befristete Arbeitsverträge

Neues aus der Rechtsprechstunde
Claudia Hain
Foto mit dem Ausschnitt aus einem Arbeitsvertrag, der in Rot als „befristet“ abgestempelt ist
© bluedesign/stock.adobe.com
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Befristete Arbeitsverträge gehören für viele Medizinische Technologinnen und Technologen zum beruflichen Alltag – vor allem beim Einstieg in den Beruf oder beim Wechsel der Einrichtung. Doch was für Arbeitgeber oft ein Mittel zur Flexibilisierung ist, führt bei Beschäftigten nicht selten zur Verunsicherung: Wie lange darf befristet werden? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Und was ist, wenn der befristete Vertrag immer wieder verlängert wird?

Wenn aus der Ausnahme die Regel wird

Grundsätzlich unterscheidet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zwischen zwei Formen der Befristung: mit und ohne Sachgrund. Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig, innerhalb derer der Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden darf, allerdings nur, wenn zwischen denselben Parteien zuvor kein unbefristetes oder auch nur befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Diese Form ist daher besonders bei einer Erstanstellung beliebt. Innerhalb von zwei Jahren darf der Vertrag verlängert werden, aber eben nicht beliebig oft und nicht über die Grenze von zwei Jahren hinaus.

Komplizierter wird es bei Befristungen mit Sachgrund. Hier erlaubt das Gesetz eine befristete Beschäftigung, wenn ein…

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