Das schlägt sich auch in der Gesundheitspolitik nieder, wo Projekte wie das Pflegeberufegesetz nur noch schleppend vorankommen. Zunehmend beschäftigen sich auch Organisationen des Gesundheitswesens mit der kommenden Wahl und beginnen, sich zu positionieren.
Die Bundesärztekammer (BÄK) beispielsweise sieht die Wesensmerkmale freiheitlicher Berufsausübung durch Kommerzialisierung, Kontrollbürokratie und durch staatliche Interventionen infrage gestellt. Kliniken in dünn besiedelten Regionen könnten sich aus den DRG-Vergütungen kaum mehr kostendeckend finanzieren, was sich zunehmend auch auf das Personal auswirke. „Krankenhäuser und Kostenträger brauchen deshalb bei ihren Budgetverhandlungen mehr Ermessensspielräume, damit die Sicherstellung der wohnortnahen Krankenhausbehandlung in strukturschwachen Gebieten ebenso berücksichtigt werden kann, wie die Finanzierung von Extremkostenfällen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) fordern in ihrem Konzept „KBV 2020 – Versorgung gemeinsam gestalten“ eine „bundesweite stationäre Bedarfsplanung für Häuser der Grund- und Regelversorgung. Das bedeutet aber auch, dass die Politik den Mut aufbringen muss, wirtschaftlich nicht tragbare Krankenhäuser zu schließen.“
Zusammenarbeit der Ärzte mit Angehörigen der Gesundheitsfachberufe
Die gegenwärtigen und künftigen Probleme könnten nach Auffassung der ärztlichen Verbände nur durch eine enge Zusammenarbeit der Ärzte mit Angehörigen der Gesundheitsfachberufe bewältigt werden. Die Bundesärztekammer hält jedoch den „Vorbehalt des Arztes für die Diagnose- und Indikationsstellung, die Therapieentscheidungen und die Gesamtverantwortung im Rahmen des Behandlungsprozesses für unverzichtbar“. Es seien deshalb solche Berufs- und Kooperationskonzepte zu fördern, die zur Unterstützung und Entlastung des Arztes im Sinne des Delegationsprinzips beitragen. Für nicht zielführend hält die Bundesärztekammer die Schaffung einer neuen Versorgungsebene mit Verlagerung ärztlicher Zuständigkeiten auf nichtärztliche Gesundheitsberufe. Als Folge wären eine weitere Zersplitterung der Versorgungslandschaft, die Schaffung neuer Schnittstellen, der Verlust von Informationen und ein steigender Bedarf an Koordination zu befürchten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) halten es jedoch für sinnvoll, dass „Perspektiven einer optimierten Kooperation unter Förderung der Kompetenz der nichtärztlichen Gesundheitsberufe geprüft werden – auch unter dem Gesichtspunkt, dass Ärzte sich in arztzentrierten Versorgungsstrukturen stärker um ihre Kernkompetenzen kümmern können.“
Als erste Kassenart legten die Innungskrankenkassen ihr Positionspapier für die künftige Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2017 vor. Sie halten besonders im ländlichen Raum einen Ausbau von Delegation und Substitution von ärztlichen Leistungen für erforderlich. „Angesichts der zunehmenden Spezialisierung der Ärzte, des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung ist es notwendig, aus gewohnten Bahnen auszubrechen. Der Arztvorbehalt und das Fernbehandlungsverbot sind zu überdenken, um sowohl Substitution als auch Telemedizin möglich zu machen.“
Ausbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe
Die Ausbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe sei den neuen Anforderungen anzupassen. „Im Zentrum der Versorgung muss der Teamgedanke stehen, das Team besteht aus ärztlichen, pflegerischen und gesundheitshandwerklichen Berufsgruppen“, betonen die Innungskrankenkassen.
Zur Verbesserung der Ausbildung haben die Hochschule Fresenius und die Hochschule für Gesundheit ein Positionspapier zur „Weiterentwicklung der Modellstudiengänge in den Gesundheitsfachberufen“ verfasst, das bislang unter anderem 20 Rektorinnen und Rektoren, Präsidentinnen und Präsidenten von Hochschulen mit Gesundheitsstudiengängen unterzeichnet haben. Darin wird der Bundestag aufgefordert, die Modellphase für die primärqualifizierenden Studiengänge in den Gesundheitsberufen zu beenden und diese in reguläre Studiengänge zu überführen.
KBV und KVen sprechen sich für einen größeren Stellenwert der IT aus. „Die Telemedizin ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Sie kann darüber hinaus die Teamarbeit und den innerärztlichen Austausch fördern. Das beinhaltet auch eine partnerschaftliche Kooperation mit in der Praxis angestellten Fachkräften nichtärztlicher Gesundheitsberufe.“
Bestrebungen der EU-Kommission, Gesundheitsdienstleistungen zum Gegenstand von Normung zu machen, lehnt die Bundesärztekammer strikt ab. „Die Standardisierung von Gesundheitsdienstleistungen beschneidet das Recht der EU-Mitgliedstaaten, die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung eigenverantwortlich durchzuführen. Die europäischen Standards würden von Normungsgremien gesetzt, die in Deutschland gesetzlich nicht dafür zuständig sind, nicht über die standesrechtliche und fachliche Kompetenz verfügen und die keiner staatlichen Aufsicht unterliegen.“ Der DVTA teilt diese Bedenken. „Gesundheitsdienstleistungen sind keine Handelswaren, die genormt werden können. Eine vereinfachende Normierung wird weder der Patientensicherheit noch der gesetzlich geschuldeten Qualität in der Gesundheitsversorgung gerecht“, schrieb Elske Müller-Rawlins, Vorstandsreferentin und Syndica des DVTA, in MTA Dialog, Heft 9/2016.
Entnommen aus MTA Dialog 12/2016
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