Betriebliche Übung – was Mitarbeitende über wiederkehrende Leistungen wissen sollten
Vereinfacht gesagt bedeutet eine betriebliche Übung: Wenn ein Arbeitgeber eine bestimmte Leistung über längere Zeit hinweg regelmäßig und ohne klaren Vorbehalt gewährt, dürfen die Beschäftigten darauf vertrauen, dass diese Leistung auch in Zukunft erbracht wird. Aus einer tatsächlichen Gewohnheit wird dann ein rechtlich geschützter Anspruch. Entscheidend ist dabei nicht, was der Arbeitgeber innerlich wollte. Maßgeblich ist vielmehr, wie sein Verhalten objektiv verstanden werden durfte. Wenn MT-Mitarbeitende beispielsweise über mehrere Jahre hinweg im Dezember kommentarlos eine Sonderzahlung erhalten, entsteht nachvollziehbar der Eindruck: „Das gehört bei uns dazu.“ Genau dieses Vertrauen schützt das Arbeitsrecht. Rechtlich wird das Verhalten des Arbeitgebers wie ein stillschweigendes…
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