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Betriebliche Übung – was Mitarbeitende über wiederkehrende Leistungen wissen sollten

Claudia Hain
Bild eines Laptops, auf dessen Bildschirm „Betriebliche Übung“ stehte
© MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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Im Arbeitsalltag von MT-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern entstehen viele Leistungen nicht durch lange Vertragsverhandlungen, sondern durch gelebte Praxis. Eventuell zahlt der Arbeitgeber seit Jahren ein Weihnachtsgeld, ohne dass dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Vielleicht gibt es regelmäßig eine kleine Prämie nach besonders arbeitsintensiven Zeiten, ohne dass hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden ist. Auch wenn über die zusätz­lichen Leistungen nichts im Arbeitsvertrag steht, kann daraus ein verbindlicher Anspruch entstehen. Dieses arbeitsrechtliche Prinzip nennt man „betriebliche Übung“.

Vereinfacht gesagt bedeutet eine betriebliche Übung: Wenn ein Arbeitgeber eine bestimmte Leistung über längere Zeit hinweg regelmäßig und ohne klaren Vorbehalt gewährt, dürfen die Beschäftigten darauf vertrauen, dass diese Leistung auch in Zukunft erbracht wird. Aus einer tatsächlichen Gewohnheit wird dann ein rechtlich geschützter Anspruch. Entscheidend ist dabei nicht, was der Arbeit­geber innerlich wollte. Maßgeblich ist vielmehr, wie sein Verhalten objektiv verstanden werden durfte. Wenn MT-Mitarbeitende beispielsweise über mehrere Jahre hinweg im Dezember kommentarlos eine Sonderzahlung erhalten, entsteht nachvollziehbar der Eindruck: „Das gehört bei uns dazu.“ Genau dieses Vertrauen schützt das Arbeitsrecht. Rechtlich wird das Verhalten des Arbeitgebers wie ein stillschweigendes…

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