Blutgruppenkonversion nach Knochenmarktransplantation – Ein Fall von CIRS-NRW (Nr. 159945)
Was ist passiert?
Die Patientin musste wegen einer Anämie transfundiert werden. Das angeforderte EK hatte die Blutgruppe B. Der Bedside-Test zeigte Blutgruppe 0 (mehrmals wiederholt). Der Patientin wurde in der näheren Vergangenheit Knochenmark transplantiert und konvertierte in diesem Rahmen von Blutgruppe B zu Blutgruppe 0. Auf dem ursprünglichen Anforderungsschein für die Erythrozytenpräparate wurde die Transplantation nicht vermerkt. Im Labor wurde übersehen, dass die aktuelle Blutgruppe der Patientin als BG 0 getestet wurde. Da die Patientin immunsupprimiert ist, bildet sie weiterhin keine Anti-B. Damit wurden EKs der Blutgruppe B ausgetestet und als verträglich ausgegeben. Nach dem Auslesen des Bedside-Tests wurde das ausgegebene EK mit der Blutgruppe B nicht angestochen und transfundiert, sondern ein neues Erythrozytenkonzentrat der BG 0 angefordert und transfundiert.
Was war das Ergebnis?
Kennzeichnung der Knochenmarktransplantation auf dem Anforderungsschein der Verträglichkeitsprobe – gesetzlich verpflichtend! Immer den aktuellsten Blutgruppenbefund vor der Austestung der EKs heranziehen.
Vor der Transfusion immer den Bedside-Test korrekt auslesen und mit der angegebenen Blutgruppe vergleichen.
Entnommen aus MT im Dialog 11/2025
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