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Blutgruppenkonversion nach Knochenmarktransplantation – Ein Fall von CIRS-NRW (Nr. 159945)

Schwerpunktthema Organspende
CIRS-AINS Team BDA/DGAI
Foto von Holzwürfeln, die die Buchstaben für die Blutgruppen A, B, 0 und AB tragen
© tamayura39/血液型/stock.adobe.com
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Die Blutgruppenkonversion nach Knochenmarktransplantation wird bei der Anforderung von Erythrozytenkonzen­traten nicht erwähnt. Zuständiges Fachgebiet: Allgemeinmedizin, Altersgruppe des Patienten: 51–60, Geschlecht des Patienten: weiblich. Wo ist das Ereignis passiert? Krankenhaus.

Was ist passiert?

Die Patientin musste wegen einer Anämie transfundiert werden. Das angeforderte EK hatte die Blutgruppe B. Der Bedside-Test zeigte Blutgruppe 0 (mehrmals wiederholt). Der Patientin wurde in der näheren Vergangenheit Knochenmark transplantiert und konvertierte in diesem Rahmen von Blutgruppe B zu Blutgruppe 0. Auf dem ursprünglichen Anforderungsschein für die Erythrozytenpräparate wurde die Transplantation nicht vermerkt. Im Labor wurde übersehen, dass die aktuelle Blutgruppe der Patientin als BG 0 getestet wurde. Da die Patientin immunsupprimiert ist, bildet sie weiterhin keine Anti-B. Damit wurden EKs der Blutgruppe B ausgetestet und als verträglich ausgegeben. Nach dem Auslesen des Bedside-Tests wurde das ausgegebene EK mit der Blutgruppe B nicht angestochen und transfundiert, sondern ein neues ­Erythrozytenkonzentrat der BG 0 angefordert und transfundiert.

Was war das Ergebnis?

Kennzeichnung der Knochenmarktransplantation auf dem Anforderungsschein der Verträglichkeitsprobe – gesetzlich verpflichtend! Immer den aktuellsten Blutgruppenbefund vor der Austestung der EKs heranziehen.

Vor der Transfusion immer den Bedside-Test korrekt auslesen und mit der angegebenen Blutgruppe vergleichen.

Entnommen aus MT im Dialog 11/2025

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