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Brückenteilzeit – Flexibilität für Technologinnen und Technologen in der Medizin

Neues aus der Rechtsprechstunde
Elske Müller-Rawlins, Claudia Hain
Grafische Veranschaulichung der Brückenteilzeit
© bluedesign/stock.adobe.com
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Der Beruf der Medizinischen Technologinnen und Technologen ist körperlich und geistig anspruchsvoll. Umso wichtiger ist es, dass sie die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit flexibel an ihre persönliche Lebenssituation anzupassen. Eine gesetz­liche Möglichkeit hierfür bietet die sogenannte Brückenteilzeit. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wo ist sie gesetzlich geregelt, kann sie tarifvertraglich angepasst werden und für wen ist sie besonders sinnvoll?

Gesetzliche Grundlage und Voraussetzungen

Die Brückenteilzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Seit dem 1. Januar 2019 haben Beschäftigte gemäß § 9a TzBfG das Recht, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren und anschließend zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Brückenteilzeit sind:

  • Der Arbeitgeber muss mindestens 45 Mitarbeitende beschäftigen.

  • Das Arbeitsverhältnis muss bereits länger als sechs Monate bestehen.

  • Die gewünschte Teilzeit muss zwischen einem und fünf Jahren liegen.

  • Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn der Brückenteilzeit schriftlich gestellt werden.

  • Der Arbeitgeber kann den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen, beispielsweise wenn…

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