Brückenteilzeit – Flexibilität für Technologinnen und Technologen in der Medizin
Gesetzliche Grundlage und Voraussetzungen
Die Brückenteilzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Seit dem 1. Januar 2019 haben Beschäftigte gemäß § 9a TzBfG das Recht, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren und anschließend zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Brückenteilzeit sind:
Der Arbeitgeber muss mindestens 45 Mitarbeitende beschäftigen.
Das Arbeitsverhältnis muss bereits länger als sechs Monate bestehen.
Die gewünschte Teilzeit muss zwischen einem und fünf Jahren liegen.
Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn der Brückenteilzeit schriftlich gestellt werden.
Der Arbeitgeber kann den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen, beispielsweise wenn…
Dann nutzen Sie jetzt unser Probe-Abonnement mit 3 Ausgaben zum Kennenlernpreis von € 19,90.
Jetzt Abonnent werden