Bundesweites Samenspender-Register gestartet

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Samenspender-Register
Das Register nimmt Daten auf, wenn nach einer Samenspende und ärztlich unterstützter künstlicher Befruchtung Kinder geboren wurden. anamejia18 - stock.adobe.com
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Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat am 1. Juli das bundesweite Samenspender-Register gestartet.  

Im Mai 2017 hatte der Bundestag das Gesetz zur Einrichtung eines bundesweiten Samenspender-Registers verabschiedet, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. Es regelt den Auskunftsanspruch von Personen, die ab dem 1. Juli 2018 durch eine heterologe Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt werden.

"Spenderkinder haben ein Recht zu wissen, von wem sie abstammen. Genau das können sie zukünftig bei uns erfahren", begrüßt Direktor Dr. Dietrich Kaiser den Start des Samenspender-Registers beim DIMDI. Ab Juli 2018 gezeugte Spenderkinder können künftig entsprechende Auskunft aus dem neuen Register beantragen. Für Kinder unter 16 Jahren können ihre gesetzlichen Vertreter handeln. Das DIMDI speichert dazu Daten im Rahmen von Samenspenden und danach erfolgten Geburten 110 Jahre lang. Spender und Empfängerinnen von Samenspenden besitzen dabei zu den jeweils über sie gespeicherten Daten einen Anspruch auf Auskunft und Berichtigung.

Gespeichert werden nur wenige personenbezogene Daten von Spender und Empfängerin wie Name, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift sowie der Geburtstag der Kinder. Spender können freiwillig weitere Auskünfte erteilen, zum Beispiel über Aussehen, Schulbildung oder Beweggründe für die Samenspende. Das Register nimmt nur dann Daten auf, wenn nach einer Samenspende und ärztlich unterstützter künstlicher Befruchtung Kinder geboren wurden.

Wahrung hoher Datenschutzvorgaben

Im Falle einer Geburt übermittelt die reproduktionsmedizinische Einrichtung, bei der die künstliche Befruchtung vorgenommen worden ist, die Daten zur Empfängerin der Samenspende und zu den Kindern an das DIMDI. Dort werden diese Angaben und die Angaben zum Samenspender unter Wahrung hoher Datenschutzvorgaben getrennt in einem Spender- und einem Empfängerinnenregister gespeichert.

Bei berechtigten Anfragen können Spenderkinder im DIMDI somit künftig Auskunft über ihren Samenspender erhalten. 4 Wochen vor einer solchen Auskunft informiert das DIMDI auch den Samenspender, sodass er sich auf eine eventuelle Kontaktaufnahme des Spenderkindes einstellen kann. Das Samenspender-Register speichert Informationen nur für künstliche Befruchtungen ab dem 1. Juli 2018, wenn ein Kind geboren wurde. Frühere Daten liegen dem DIMDI nicht vor.


Quelle: DIMDI, 02.07.2018

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