Corona-Sonderregeln bis 31. Dezember verlängert
Angesichts der leichten Übertragbarkeit der Delta-Variante des Coronavirus und der zu langsam voranschreitenden Impfung der Bevölkerung sollen die erneut verlängerten Sonderregeln weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und potenzielle Infektionsrisiken zu minimieren. Auch im Hinblick auf die bevorstehende Erkältungs- und Grippesaison müssten Arztpraxen weiter entlastet werden. Die Verlängerung betrifft die Sonderregeln, deren Geltungsdauer nicht an die epidemische Lage nationaler Tragweite geknüpft ist, sondern vom G-BA befristet beschlossen wurden.
Mindestvorgaben an Pflegepersonal nicht länger ausgesetzt
Wieder ihre Gültigkeit erlangen ab 1. Oktober 2021 die Mindestvorgaben für die Ausstattung und den Einsatz von Pflegefachkräften bei der Versorgung von Frühgeborenen, bei der Kinderherzchirurgie, der Kinderonkologie sowie der Versorgung von Patientinnen und Patienten bei minimalinvasiven Herzklappeninterventionen und bei der Behandlung eines Bauchaortenaneurysmas. Die qualitätssichernden Mindestvorgaben waren ausgesetzt worden, um den Krankenhäusern die Möglichkeit zu geben, bei einer starken Überlastung wegen der Versorgung von Coronapatientinnen und -patienten, das Pflegepersonal kurzfristig anderweitig einzusetzen.
Der G-BA behält die sogenannte Hospitalisierungsrate als neues Kriterium bei der Bewertung der Belastung der Krankenhäuser jedoch im Blick. Die Rate gibt an, wie viele Coronapatientinnen und -patienten je 100.000 Einwohner in sieben Tagen in den Kliniken eingeliefert werden. Der Wert lag laut Robert Koch-Institut am 15. September bundesweit bei einem sehr niedrigen Wert von 1,88. Zu Spitzenzeiten der Corona-Pandemie lag die Hospitalisierungsrate bei über 15.
Quelle: G-BA, 16.09.2021
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