DGPPN: Suizidbeihilfe nicht immer legitim

Klare gesetzliche Regelung gefordert
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Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) fordert eine gesetzliche Regelung, die die Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung sicherstellt und die Suizidprävention stärkt. Eine Suizidbeihilfe sei nur unter bestimmten Umständen legitim, so das Ergebnis einer aktuellen Mitgliederbefragung.

Im Jahr 2020 kamen 9206 Personen in Deutschland durch Suizid zu Tode, die meisten davon im Rahmen einer psychischen Erkrankung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2020, die das Recht auf selbstbestimmtes Sterben betont, postuliert auch das Recht darauf, Hilfe Dritter bei einem Suizid annehmen zu dürfen. Sie berührt Psychiaterinnen und Psychiater ganz besonders. Auch dieBeurteilung der Freiverantwortlichkeit der Suizidentscheidung, die vom BVerfG zur Voraussetzung für eine legitime Assistenz gemacht wurde, fällt wesentlich in die fachärztliche Kompetenz von Psychiaterinnen und Psychiatern. Ihre Einstellungen und Erfahrungen sollten in die Diskussion um die Neuregelung der Suizidbeihilfe einfließen.

Aktuelle Online-Befragung

Die DGPPN hat deshalb eine Online-Befragung ihrer Mitglieder durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nun im Fachblatt "Der Nervenarzt" veröffentlicht. „Diese Umfrage ist bundesweit die erste Erhebung der Einstellungen von in Deutschland in der Psychiatrie und Psychotherapie tätigen Personen zu diesem Thema“, erläutert der Präsident der DGPPN, Prof. Dr. Thomas Pollmächer. „Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Befragten eine klare gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe wünschen. Sie sollte u. a. eine Begutachtung der Freiverantwortlichkeit umfassen, die nicht von derselben Person durchgeführt wird wie die Suizidassistenz.“

2048 Teilnehmende

Insgesamt liegen Daten von 2048 Befragten und damit von mehr als einem Fünftel der Mitglieder der DGPPN vor. Der überwiegende Teil hält die Beihilfe bei freiverantwortlichen Suiziden nur unter bestimmten Umständen für legitim, z. B. im Angesicht einer terminalen Erkrankung mit hohem Leidensdruck. Jeder fünfte Befragte findet allerdings, es gebe keinerlei Umstände, die eine Assistenz beim Suizid legitimierten.

Freiverantwortlichkeit oft eingeschränkt

Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung schließt nach Einschätzung von drei Viertel der Befragten eine selbstbestimmte Entscheidung nicht per se aus. Allerdings kann, so die einhellige Meinung, die Freiverantwortlichkeit durch psychotische Symptome, depressive Symptome, kognitive Beeinträchtigungen und Suchterkrankungen deutlich eingeschränkt sein.

Suizidprävention gesetzlich stärken

„Es ist deshalb unbedingt notwendig, auch die Suizidprävention gesetzlich zu stärken. Und natürlich muss die sorgsame Begutachtung der Freiverantwortlichkeit ein zentraler Aspekt der gesetzlichen Regelung sein“, leitet Präsident Pollmächer ab. „Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sind aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung dafür gut qualifiziert.“

Neuregelung der Suizidassistenz

Die Ergebnisse der Umfrage leisten einen wichtigen Beitrag zur Positionierung der psychiatrischen Fachgesellschaft. Sie sind in ein Eckpunktepapier eingeflossen, welches die DGPPN-Forderungen für eine Neuregelung der Suizidassistenz an die Politik skizziert.

Originalpublikation:
Wassiliwizky, M., Gerlinger, G., Domschke, K. et al. Der assistierte Suizid. Nervenarzt (2022). https://doi.org/10.1007/s00115-022-01391-2

Quelle: DGPPN

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