Eingruppierung und Rückgruppierung
Sowohl im TVöD als auch in den AVR der kirchlichen Arbeitgeber handelt es sich um komplexe Systeme, die auf den ersten Blick schwer durchschaubar sind. Gleichzeitig kommt es in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Streitfällen darüber, ob eine Eingruppierung korrekt erfolgt ist oder ob eine Rückgruppierung rechtmäßig sein kann.
1 Grundprinzip der Eingruppierung: Die Tarifautomatik
Sowohl im TVöD als auch in den AVR gilt das Prinzip der sogenannten Tarifautomatik. Diese besagt, dass sich die Eingruppierung direkt aus den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen ergibt, ohne dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer frei darüber disponieren könnten. Maßgeblich ist stets die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht der Arbeitsvertrag oder die Stellenbeschreibung, sofern Letztere…
Dann nutzen Sie jetzt unser Probe-Abonnement mit 3 Ausgaben zum Kennenlernpreis von € 19,90.
Jetzt Abonnent werden



