Expertenanhörung zum MTA-Reform-Gesetz am 16. Dezember 2020

Neues aus der Berufspolitik
DVTA Bundesvorstand
Expertenanhörung zum MTA-Reform-Gesetz am 16. Dezember 2020
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Die Präsidentinnen des DVTA waren zur Expertenanhörung des Bundestages zum MTA-Reform-Gesetz eingeladen. Sie machten deutlich, dass sie es sehr begrüßen, dass die längst überfällige Reformierung des MTA-Gesetzes von der Bundesregierung und dem Gesundheitsministerium, insbesondere durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, in Angriff genommen worden ist.

Der vorliegende Gesetzentwurf zeige die wesentliche Bedeutung und Unverzichtbarkeit der MTA-Berufe, nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie, für eine qualifizierte Gesundheitsversorgung der Patient/-innen und den Patientenschutz durch valide Ergebnisse.

Die rasante Entwicklung der Medizin und Medizintechnologien, insbesondere auch durch die zunehmende Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI), führen dazu, dass die Tätigkeitsbereiche der MTA mit immer komplexeren Aufgabenstellungen und ständigen Anpassungsbedarfen dringend einer Aktualisierung an die geänderten Anforderungen und einer kompetenzorientierten Weiterentwicklung der Berufsbilder bedürfen, um diese MTA-Berufe auch für die Anforderungen der Zukunft gut auszubilden und den Beruf attraktiver zu machen, damit dem Fachkräftemangel begegnet werden kann.

Der derzeit vorliegende Gesetzentwurf zeige umfassende Änderungen. Zu begrüßen seien insbesondere die Namensänderungen zu Medizintechnolog/-innen der jeweiligen Fachrichtung, der Erhalt, die teilweise Aktualisierung und teilweise Ausweitung der vorbehaltenen Tätigkeiten, Rahmenvorgaben für die Ausbildung, insbesondere der Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung, Schulgeldfreiheit, den Ausbildungsvertrag, mehr praktische Ausbildungsanteile mit Praxisbegleitung und Praxisanleitung, hochschulisch qualifizierte Schulleitungen und hochschulisch qualifizierte Lehrkräfte mit Bestandsschutz für bereits Tätige, die Möglichkeit der Teilzeitausbildung und kompetenzorientierte Ausbildungsziele.

Wichtig sei es, an einigen Stellen im Gesetz noch Korrekturen vorzunehmen, wie zum Beispiel eine weitere Präzisierung der notwendigen Kompetenzen für die Ausübung der Vorbehaltstätigkeiten, wie zum Beispiel für die MTL die Vorbefundung, wie im Referentenentwurf vorgesehen und für die MTF noch die Schlafmedizin in die vorbehaltenen Tätigkeiten wie Ausbildungsziele aufzunehmen, aber auch, analog zum Hebammengesetz, einen absoluten Vorbehalt zu regeln, um die Gefahrenabwehr zu gewährleisten.

Die Klarstellung des unbefristeten Bestandsschutzes für bereits Tätige und in der Ausbildung befindliche Lehrkräfte wie Schulleitungen, ein Lehrer-Auszubildenden-Verhältnis von 1 : 15 und insbesondere auch die Finanzierung der MTV-Ausbildung wie die Finanzierung aller Kooperationspartner nebst Investitionskosten der MT-Schulen zu gewährleisten, um eine qualifizierte Ausbildung in allen MT-Berufen zu erhalten und auszubauen. Die Corona-Pandemie habe zudem aufgezeigt, wie wichtig digitale Strukturen, gerade auch im Bereich der Ausbildung sind. Es wurde daher gefordert, entsprechende digitale Strukturen zum Beispiel durch Aufnahme einer Fernunterrichtsklausel, analog zum Physiotherapeutengesetz, zu schaffen, aber auch vermehrt digitale Unterrichtsformate zuzulassen wie Selbstlernzeiten als Unterrichtszeit mitzuberücksichtigen. Nur so können das Gesetz ebenso wie die auf dem Gesetz basierende MT-APrV zukunftsgerichtet aufgestellt und die dafür erforderlichen (digitalen) Kompetenzen vermittelt werden.

Zur Vermeidung der bisherigen Heterogenität der Ausbildung wurde zudem die Aufnahme einer Fachkommission in das Gesetz gefordert, die bundeseinheitliche Vorgaben für Rahmenlehrpläne machen und diese regelmäßig auf Aktualität überprüfen soll, um zeitnah auf wesentliche Veränderungen reagieren zu können. Wichtig sei hierbei auch die Aufnahme der Berufsfeldforschung ins Gesetz.

Eine weitere wichtige Forderung des DVTA, die Durchlässigkeit der Ausbildung, wurde auch von Dr. med. Michael Müller, Erster Vorsitzender der Akkreditierten Labore in der Medizin – ALM e.V., unterstützt. Die Beschäftigten in Laboratorien, beispielsweise Medizinische Fachangestellte, Biologisch-technische Assistenten oder Chemisch-technische Assistenten, die schon über viele Jahre nach der Ausnahmeregelung des bisherigen MTA-Gesetzes tätig sind, sollten, wenn sie den Beruf des oder der Medizinischen Technologen/-in der Laboranalytik ergreifen möchten, auch ihre lebenslange Berufserfahrung und lebenslanges Lernen im Rahmen der Gleichwertigkeit in § 15 anerkannt bekommen.

Auch wurde deutlich gemacht, dass die Möglichkeit der Akademisierung jedenfalls durch Aufnahme einer Modellklausel in das Gesetz wichtig für die Entwicklung des Berufes in einem komplexen, dynamischen Umfeld wie die Berufsfeldforschung ist. Der Mehrwert der hochschulischen Ausbildung liege klar darin, dass Kompetenzen nicht mehr eigenständig nachträglich durch Fort- und Weiterbildung erarbeitet werden müssen (zum Beispiel Qualitätsmanagement, das Lesen von wissenschaftlichen Arbeiten und Leitlinien et cetera) und der Stellenwert des Berufes in der interdisziplinären Zusammenarbeit verbessert wird. Auch braucht es eines breiten Wissensspektrums und einer weiteren Spezialisierung, um komplexe Situationen meistern zu können. Dies kann man gerade in der Corona-Pandemie beobachten. Zudem ist interdisziplinäres Wissen zum Beispiel der Sozialwissenschaft, Psychologie, Physiologie, Pharmakologie und Biowissenschaften wichtig, um Vorgänge deuten und Zusammenhänge erklären zu können. Gerade in Notsituationen kann mittels interdisziplinären Wissens die Kommunikation mit Ärzt/-innen erleichtert werden. Es gilt, den Anschluss an Europa zu erhalten sowie die Ärzte durch Übernahme ehemals ärztlicher Aufgaben, zum Beispiel Vorbefundung, zu entlasten und die Ausbildung attraktiv zu gestalten.

Deutlich gemacht wurde, dass die Streichung der Heilpraktiker/-innen wichtig ist, da diese weder die Qualifikation zur Ausübung vorbehaltener Tätigkeiten haben, noch ein Tätigwerden der MT durch Anforderung auslösen können, da die Entscheidung über das „ob“ einer Laboranalyse Ärzte treffen und daher diese, aber nicht die MT, die Adressaten der Anforderung sind.

Des Weiteren wurde die Streichung der einfachen Tätigkeiten gefordert, da es diese nicht gibt, was auch von Dr. Müller von der ALM unterstützt wird.

Es bleibt abzuwarten, wie die Ergebnisse der Expertenanhörung in den Fachausschüssen bewertet werden und ob diese noch in Änderungen des MTA-Reform-Gesetzes einfließen werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Entnommen aus MTA Dialog 2/2021

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