Familien stärken – nicht stärker überwachen

Kinder- und Jugendhilfegesetz
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Kinder- und Jugendhilfegesetz
Es sei notwendig, das familiäre und soziale Umfeld systematisch zu beteiligen, meint die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie. Fotolia
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Noch vor Weihnachten wird ein neuer Referentenentwurf zur Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) erwartet, der eine sogenannte kleine Lösung vorsieht.

Mit einem aktuellen „Zwischenruf in der Zwischenzeit“ nimmt die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) zum derzeitigen Reformprozess Stellung.
Bei der geplanten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes darf es nicht darum gehen, bisher vielseitige und mit Familien gemeinsam ausgehandelte „Hilfen“ in standardisierte „Leistungen“ umzuwandeln.

Es komme vielmehr darauf an, weiterhin gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern sowie deren Umfeld Ziele und Maßnahmen der Hilfe zu bestimmen. „Wir müssen Familien und ihre Selbstwirksamkeit stärken, statt Familien zu überwachen“, betont Björn Enno Hermans, Vorsitzender der DGSF, und erteilt Ideen einer einfachen „linear-kausalen“ Steuerung in der Jugendhilfe eine Absage.

Für den weiteren Reformprozess benennt der Verband in seiner Stellungnahme Kernpunkte aus „systemischer Sicht“: methodisch offene Formen der Bedarfserhebung und der Hilfeplanung festschreiben, Eltern und Kinder und ihre „Helfer“ an allen sie betreffenden Handlungen beteiligen, am Begriff der „Hilfe“ festhalten sowie Kinder- und Elternrechte im Gesetz beibehalten. Die Komplexität der Hilfen und ihre Wechselwirkungen müssen berücksichtigt werden, und es ist notwendig, das familiäre und soziale Umfeld systematisch zu beteiligen. Es geht um Kooperation im Sinne echter Zusammenarbeit und „Ressourcenaktivierung“.

Der systemische Fachverband begrüßt grundsätzlich das Ziel der Reform, Zuständigkeiten und Schnittstellen zu vereinfachen, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick zu nehmen und Angebote in den Sozialräumen einzubeziehen. Dabei dürften allerdings nicht „sozialräumliche Angebote“ gegen „Einzelfallhilfen“ ausgespielt werden oder Hilfen von der „Kassenlage“ abhängig gemacht werden. Die „Familie als Gesamtsystem“ müsse im Fokus stehen und der Rechtsanspruch des Kindes dürfe nicht auf Kosten des Hilfeanspruchs der Eltern durchgesetzt werden.

„Eine gesetzliche Weiterentwicklung ist grundsätzlich sinnvoll“ meint Hermans und betont, dass dabei wichtige Errungenschaften des aktuellen Gesetzes nicht aufgegeben werden sollten. „Gleichzeitig müssen sich alle Verantwortlichen ernsthaft fragen, ob ein neuer Referentenentwurf mit ‚kleiner Lösung‘, aber großen Folgen zum Ende der jetzigen Legislaturperiode nicht doch so etwas wie einen Schnellschuss darstellt. Ich halte es für ratsam, die Idee einer guten ‚großen Lösung‘ mit ausreichend Zeit zur gründlichen Fachdiskussion in der neuen Legislaturperiode weiterzuverfolgen.“


Quelle: idw/Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V., 19.12.2016




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