Gesetz für Transplantationsregister beschlossen

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Mit dem Transplantationsregister soll eine verlässliche Datengrundlage geschaffen werden, die alle Daten von der Organentnahme bis zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt.

Die Bundesregierung hat am 23. März den Gesetzentwurf zur Errichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters beschlossen. Darin sollen erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft werden.


„ Mit dem Transplantationsregister schaffen wir eine verlässliche Datengrundlage, die alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt. Damit sorgen wir dafür, dass die Transplantationsmedizin weiter verbessert werden kann und erhöhen die Patientensicherheit in Deutschland.“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).


Die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender würden nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung an das Transplantationsregister übermittelt, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Das Register soll unter der Aufsicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz stehen.

Es soll langfristig unter anderem dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Die Verknüpfung der Daten kann zudem Hinweise darauf geben, wie Transplantationszentren ihre Qualität noch weiter verbessern können. Es wird möglich sein, die Datennutzung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Bereich der Transplantationsmedizin zu beantragen.

Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Selbstverwaltungspartner (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) geeignete Stellen mit der Errichtung und dem Betrieb einer Transplantationsregisterstelle sowie einer unabhängigen Vertrauensstelle für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten vertraglich beauftragen.

Die transplantationsmedizinischen Daten an das Transplantationsregister werden auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Datensatzes übermittelt. Dieser Datensatz soll parallel zum Gesetzgebungsverfahren erarbeitet werden. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, 23.03.2016

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