Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat eine EU-Richtlinie zur Anerkennung von Qualifikationen in Heilberufen (BT-Drs. 18/6616) gebilligt.
Interessante Regelungen sind gebilligt:
Ein europäischer Berufsausweis für Apotheker, Pflege und Physiotherapeuten soll das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzen. Für Ärzte soll der europäische
Berufsausweis erst in einer nächsten Phase kommen.
Ein „partieller Berufszugang“ soll ermöglicht werden, wenn sich die jeweiligen Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den EU-Staaten unterscheiden. Dies betrifft die MTA-Berufe. „Der neu eingefügte § 10 Nr. 5 a MTAG verknüpft den bisher bestehenden partiellen Zugang“ (§ 10 Nr. 5 MTAG) „ mit den Bedingungen des Artikel 4 f der Richtlinie 2005/35/EG. Er räumt…
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