Gesundheitsausschuss billigt Triage-Regelung 

Geplantes Verbot der Ex-Post-Triage nach wie vor umstritten
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Triage-Regelung gebilligt, Post-Ex-Triage umstritten
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Der Gesundheitsausschuss hat die geplante Triage-Regelung gebilligt. Für die Vorlage der Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (20/3877) votierten am Mittwoch im Ausschuss die Koalitionsfraktionen. Die Opposition lehnte den in den Beratungen noch veränderten Gesetzentwurf ab.  

Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die sogenannte Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte im Dezember 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie entschieden, dass sich aus dem Grundgesetz für den Staat der Auftrag ergibt, Menschen mit Behinderung bei knappen intensivmedizinischen Kapazitäten vor Benachteiligung zu bewahren. In der Vorlage heißt es, der Gesetzentwurf diene dazu, das Risiko einer Benachteiligung insbesondere aufgrund einer Behinderung bei der Zuteilung aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten zu reduzieren. Demnach darf die Zuteilungsentscheidung nur nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten getroffen werden. 

Drei Änderungsanträge

Mit der Neuregelung werde klargestellt, dass bei der Zuteilungsentscheidung niemand benachteiligt werden dürfe, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Der Entwurf enthält ferner Regelungen zum Verfahren bei der Zuteilungsentscheidung. Der Ausschuss beschloss in den Beratungen drei Änderungsanträge. So wird konkretisiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus nicht ausreichend vorhanden sind. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, eine Zuteilungsentscheidung unverzüglich der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde anzuzeigen. Zudem ist eine Evaluation der Neuregelung geplant.

Fachverbände hatten Nachbesserungen gefordert

Die von der Bundesregierung geplante Triage-Regelung wurde von Fachverbänden in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 19. Oktober 2022, sowie in schriftlichen Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt. Zu der Anhörung waren mehr als 70 Fachverbände und Einzelsachverständige geladen. Allerdings fordern die Experten einige Nachbesserungen am Gesetzentwurf, um die Reform in der Praxis handhabbar zu machen. 

Ex-Post-Triage untersagt

Nach Ansicht des Sozialverbandes VdK müssen Bund und Länder alles tun, um Triage-Situationen zu verhindern. Dazu gehörten neben einem Monitoring des Infektionsgeschehens und einem wirksamen Infektionsschutz auch ausreichende Behandlungskapazitäten. Zu begrüßen sei, dass der Abbruch einer intensivmedizinischen Behandlung zugunsten eines Patienten mit größeren Überlebenschancen (Ex-Post-Triage) ausdrücklich untersagt werden solle. In dem Gesetzentwurf fehle jedoch eine Meldepflicht für Kliniken zu Triage-Fällen an eine zentrale Stelle und eine Evaluation dieser Fälle.

Kritik am Ex-Post-Triage-Verbot

Bundesrat, Bundesärztekammer, Ärztekammern, Marburger Bund und auch Intensivmediziner kritisieren das geplante Verbot der Ex-Post-Triage. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) forderten bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses  im Oktober  nachdrücklich die Möglichkeit einer rechtssicheren Ex-Post-Triage, weil es andernfalls keine Zuteilungsentscheidungen in der Intensivmedizin geben würde und das Gesetz ins Leere liefe. Dem Entwurf zufolge wäre die in einer Notaufnahme oder im präklinischen Rettungsdienst unter maximalem Zeitdruck und mit einer unvollständigen Datenlage getroffene Entscheidung für eine Therapie unumkehrbar, selbst wenn sich im weiteren Verlauf der Behandlung die Überlebenswahrscheinlichkeit des Patienten als gering herausstellen sollte. Ein Verbot der Ex-post-Triage würde die Ärzte erheblich verunsichern, weil die Befürchtung bestünde, dass eine einmal begonnene Intensivbehandlung nicht abgebrochen werden dürfe, argumentierten die Medizinverbände. Die Bundesärztekammer (BÄK) und andere Sachverständige äußerten sich in der Sitzung ähnlich. Die Frage der Ex-Post-Triage spielte in der Anhörung am 19. Oktober eine herausgehobene Rolle.

Quelle: deutscher Bundestag

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