Gesundheitsversorgung als Gemeinschaftsaufgabe

Deutscher Krankenhaustag
Gisela Klinkhammer
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Spannende Diskussion zum Thema „Gemeinschaftsaufgabe Gesundheitsversorgung – kooperativ und effektiv!“ © Messe Düsseldorf/ctillmann
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Eine funktionierende Gesundheitsversorgung in hoher Qualität gehöre zu den unverzichtbaren Infrastrukturmaßnahmen des Staates, erklärte Dr. Josef Düllings, Kongresspräsident des 41. Deutschen Krankenhaustages.

Dies sei eine Gemeinschaftsaufgabe für alle Beteiligten – für Bund und Länder ebenso wie für alle Leistungs- und Kostenträger. „Es muss endlich ein Ruck durch die Krankenhauspolitik gehen“, forderte Düllings, der zugleich Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschland (VKD) ist. Er rief dazu auf, ein „Zukunftskonzept Deutsches Krankenhaus“ zu entwickeln und beherzter an der Gemeinschaftsaufgabe Krankenhaus zu arbeiten.

Ein erster Schritt sei mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz bereits gemacht, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf der Eröffnung des 41. Deutschen Krankenhaustages, der Mitte November im Rahmen der Medica in Düsseldorf stattfand. Und das sei auch dringend erforderlich gewesen. Schließlich seien die Krankenhäuser das Rückgrat der medizinischen Versorgung in Deutschland. 365 Tage im Jahr einen Rund-um-die-Uhr-Dienst zu organisieren, sei eine nicht zu unterschätzende Herausforderung, so der Minister. Und mit der immer älter werdenden Bevölkerung würden die Probleme eher größer als kleiner. „Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz wollen wir Vertrauen zurückgewinnen.“ Dabei machte er deutlich, dass Krankenhäuser, die dauerhaft unter den gesetzlich verankerten Personaluntergrenzen blieben, mit Sanktionen rechnen und eventuell Leistungsangebote einstellen müssten. „Wir wollen das aber nicht mit der Brechstange, sondern vernünftig und mit Maß durchsetzen.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen aus. | © Messe Düsseldorf/ctillmann

Die immer knapper werdende Ressource Fachkraft

Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DGK), begrüßte das Gesetz als ersten Schritt. „Für uns ganz maßgeblich ist, dass auch die weiteren Rahmenbedingungen für die dauerhafte Beschäftigung von Pflegekräften, aber auch für die Ausbildung neuer Pflegekräfte, deutlich verbessert werden“, so Gaß. Es sei aber auch klar, dass diese Stärkung alleine durch Konzentration auf examinierte Pflegekräfte nicht ausreichen werde. „Wir brauchen in gleicher Weise eine Konzentration auf Maßnahmen zur Pflegeentlastung. Dazu gehört der richtige Skill-Mix für die pflegerischen Aufgaben, aber auch die bessere Nutzung von Digitalisierung. Und dazu gehören bauliche Maßnahmen.“ Und Gaß mahnte auch den Fachkräftemangel der nicht pflegerischen Berufe an: „Nachdem diese große Baustelle zur Personalstärkung in die Umsetzung geht, muss nun das größere Feld angegangen werden: Wie soll Versorgung künftig eigentlich aussehen? Dies alles auch vor der immer knapper werdenden Ressource Fachkraft. Dies zieht sich durch alle Berufe der medizinischen Versorgung. Alle Berufsgruppen werden knapp, und deshalb müssen wir die Versorgungsstrukturen neu denken.“ Dr. Sabine Berninger, Pflegedirektorin Josefinum KjF Fachklinik in Augsburg, forderte den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich ein am individuellen Pflegebedarf der Patienten ausgerichtetes und pflegewissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsinstrument für die Kliniken zu entwickeln. Die verbindliche Festlegung von Personaluntergrenzen hält sie prinzipiell für einen guten Weg, doch die geplante Umsetzung müsse dringend optimiert werden. Durch Vorgaben zur Mindestpersonalbemessung in nur vier Klinikbereichen würden Personal- und Patientenverschiebungen innerhalb einer Klinik die Folge sein. Auch über frühere Entlassungen oder Verlegungen der Patienten in die nicht berücksichtigten Bereiche werde bereits spekuliert. „Somit erfolgt eine Absenkung der Versorgungsqualität für unsere Patienten, und es entstehen schlechtere Arbeitsbedingungen für die Pflegenden mit einem erhöhten Pflege- und Organisationsaufwand.“ Das Ergebnis entspreche bei Weitem nicht der Intention dieser Maßnahme. „Eine Ausweitung der Personaluntergrenzen auf die nicht pflegesensitiven Bereiche ist daher alternativlos, so wie im Koalitionsvertrag angekündigt.“

Projekte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Positiv hervorzuheben sei, dass Projekte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden sollen. „Dies ist ein guter Weg“, sagte die Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland sowie des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe. Der Pflegeberuf müsse durch eine fundierte Ausbildung und eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen wieder attraktiver werden, um den pflegerischen Herausforderungen unserer Gesellschaft heute und künftig gerecht zu werden. „Wir müssen ein Selbstverständnis schaffen, dass man wieder stolz sein kann, in der Pflege tätig zu sein“, so Berninger. Auch Spahn vertritt die Ansicht, dass Modelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert werden sollten. „Viele Krankenhausmitarbeiter sind aber nicht nur wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Teilzeit gegangen, sondern weil sie sich dem Stress nicht gewachsen fühlten.“ Es sei aber nicht alleinige Aufgabe der Politik, die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern zu verbessern“, betonte Spahn. Auch die Arbeitgeber seien hier gefragt.

Entnommen aus MTA Dialog 12/2018

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