Premium Rechtliches

Haftung bei Schnelltest zum Nachweis von SARS-CoV-2 und COVID-19 (Teil 1)

Online First
Elske Müller-Rawlins
Recht_02_2021.jpg
© bizoo_n – stock.adobe.com
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die Parole ausgegeben: testen, testen, testen. Dies wird gemäß der Datenauswertung der Akkreditierten Labore in der Medizin e. V. – ALM zur COVID-19-Testung weiterhin auf einem hohen Niveau mit weiterem Kapazitätsausbau der fachärztlichen Labore betrieben.

Die rechtlichen Aspekte der Schnell- und Selbsttests zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 und der Krankheit COVID-19, insbesondere auch in Bezug darauf, wer diese überhaupt durchführen darf, sind bislang kaum diskutiert worden. Angesichts der wesentlichen Bedeutung von Testungen als Grundlage für Maßnahmen im Rahmen der Eindämmungsverordnung der Länder und individuelle Anordnungen, zum Beispiel die Absonderung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der neuen Testverordnung erscheint dies jedoch notwendig.

Hinsichtlich der Art der Durchführung unterscheidet man zwischen Selbsttest, Schnelltest und konventioneller labormedizinischer Diagnostik. Bei allen Varianten wird die Testung mit sogenannten In-vitro-Diagnostika (IVD) durchgeführt, deren Sicherheit, Eignung und Leistung…

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige