Implantateregister Deutschland startet mit Brustimplantaten

Probebetrieb angelaufen
ab
Implantateregister startet Probelauf mit Brustimplantaten
© branislavp/stock.adobe.com
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Das Implantateregister Deutschland hat die ersten Daten zu Brustimplantaten aus Kliniken erhalten. Damit sei der Probebetrieb erfolgreich gestartet, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jetzt mitteilte. Technisch ist das Register bereits seit dem 31. März 2023 betriebsbereit.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Gesundheitseinrichtungen implantatbezogene Maßnahmen mit Brustimplantaten an das Register melden. Die Registrierung von Endoprothesen für Hüfte und Knie soll folgen. „Im Rahmen unserer Digitalisierungsoffensive werden die Daten des Implantateregisters auch für die Forschung ausgewertet, um die Versorgung mit Implantaten systematisch zu verbessern“, erklärte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

Patientensicherheit im Fokus

„Mit Brustimplantaten können Frauen nach einer Brustkrebserkrankung oder mit Fehlbildungen mehr Lebensqualität wiedererlangen“ unterstrich er. „Die Patientinnen sollen sich darauf verlassen können, dass sie qualitativ hochwertige Implantate bekommen und bei Problemen schnell informiert werden.“ Das Implantateregister schaffe Transparenz und verbessere die Patientensicherheit. 

Sichere technische Plattform

Der Aufbau einer sicheren technischen Plattform bei der bundeseigenen D Trust GmbH und dem ITZBund sowie der Transport über die Telematikinfrastruktur garantieren laut BMG die Informationssicherheit und den Schutz der Gesundheitsdaten. Nur die Vertrauensstelle beim Robert Koch Institut kenne die Krankenversichertennummer der Patientinnen und Patienten. Die Registerstelle beim BMG speichere die Angaben zum Implantat und die medizinischen Daten. Sie verfüge nur über Pseudonyme der Patientinnen und Patienten und kennt deren Identität nicht. 

Zusammenarbeit mit Ärzteverbänden

Der Aufbau der ersten Ausbaustufe des Registers erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der DGPRÄC (Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie) sowie der AWOgyn (Arbeitsgemeinschaft für ästhetische, plastische und wiederherstellende Operationsverfahren in der Gynäkologie), einer Sektion der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. 

Meldeverfahren soll vereinfacht werden

Zurzeit dient ein Webformular in der Telematikinfrastruktur zur Meldung. Um Kliniken und Praxen zu entlasten, soll das Meldeverfahren in Krankenhausinformationssysteme und in Praxisverwaltungssoftware integriert und weitgehend automatisiert werden, kündigte das BMG an. Dazu gebe es engmaschige Abstimmungen mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) und Software-Herstellern.

Regelbetrieb ab 2024

In der derzeit laufenden Konsolidierungsphase werden mit den bereits teilnehmenden Einrichtungen noch einige Anpassungen vorgenommen, die sich aus dem praktischen Betrieb ergeben. Ergänzend wird die Registrierung und Authentifizierung der Kliniken und Praxen auf ein massentaugliches Verfahren umgestellt. Im Anschluss könnten sich alle Gesundheitseinrichtungen für den Probebetrieb registrieren und damit auf den Regelbetrieb ab 2024 vorbereiten, so das BMG. Die Öffnung der Registrierungsplattform werde rechtzeitig auf den Webseiten des Implantateregisters sowie über die Verbände bekanntgegeben. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Quelle: BMG

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