Indikationen von Fluorchinolonen sollen eingeschränkt werden

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Fluorchinolone
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in London Matt Buck CC BY-SA 2/Wikimedia Commons
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Fluorchinolone sollen künftig nicht mehr zur Behandlung von leichten bis mittelschweren Infektionen eingesetzt werden. Das hat der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) empfohlen.

Der PRAC empfiehlt deutliche Einschränkungen im Einsatz von Chinolonen. Einige ältere Mittel, die allerdings in Deutschland nicht zugelassen sind, sollen vom Markt genommen werden. Bei den Fluorchinolonen werden folgende Einschränkungen der Indikationen empfohlen:

  • Sie sollten nicht zur Behandlung von Infektionen eingesetzt werden, die auch ohne Behandlung abklingen oder nicht schwerwiegend sind (zum Beispiel Halsentzündungen);
  • Sie sollten nicht zur Vorbeugung von Reisedurchfall oder wiederkehrenden Infektionen der unteren Harnwege eingesetzt werden (Harnwegsinfektionen, die nicht über die Blase hinausgehen);
  • Sie sollten nicht zur Behandlung von Patienten eingesetzt werden, bei denen es zuvor zu schweren Nebenwirkungen durch Fluorchinolone oder Chinolone gekommen ist.
  • Sie sollten nicht zur Behandlung leichter oder mittelschwerer Infektionen eingesetzt werden, es sei denn, es können keine anderen Medikamente verwendet werden, die allgemein für diese Infektionen empfohlen werden;
  • Besonders bei älteren Menschen, Patienten mit Nierenproblemen, Patienten, die eine Organtransplantation hatten oder die mit einem systemischen Kortikosteroid behandelt werden, sollten Fluorchinolone mit Vorsicht verwendet werden, da diese Patienten einem höheren Risiko für durch Fluorchinolon- und Chinolon-Antibiotika verursachte Sehnenverletzungen ausgesetzt sind.


Die PRAC-Empfehlungen werden jetzt an den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA weitergeleitet, der das endgültige Gutachten der Agentur annehmen wird.


Quelle: EMA, 05.10.2018


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