Premium Rechtliches

Insolvenz der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers

Das Arbeitsverhältnis, Vergütungsansprüche und finanzielle Absicherung
Claudia Hain
Grafik mit Visualisierung der rechtlichen Aspekte einer Insolvenz
© Alexander Limbach/stock.adobe.com
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Die Insolvenz des Arbeitgebers löst bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhebliche Unsicherheiten aus. Insbesondere zu den Fragen, ob man seine Vergütung noch bekommen wird, was mit den Urlaubsansprüchen geschieht und ob generell das Arbeitsverhältnis überhaupt fortbesteht. Der nachfolgende Beitrag soll daher einen ersten groben Überblick vermitteln, um etwas Sicherheit zu geben und die erste Angst etwas abzumildern. Zu beachten ist jedoch, dass der nachfolgende Beitrag aufgrund möglicher Ausnahmen keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder uneingeschränkte Allgemeingültigkeit erhebt.

Das Arbeitsverhältnis

Arbeitsverhältnisse bestehen auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fort (§ 108 Abs. 1 InsO). Die Insolvenz selbst beendet das Arbeitsverhältnis nicht. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann grundsätzlich nur die Insolvenzverwalterin beziehungsweise der Insolvenzverwalter und nicht mehr die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber wirksam Kündigungen aussprechen. Das Eigenkündigungsrecht der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers bleibt unberührt. Sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daher während der Insolvenz des Arbeitgebers eine Kündigung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber erhalten, ist es für die Betroffenen ratsam, die Kündigung als unwirksam zurückzuweisen und auf Weiterbeschäftigung zu bestehen. Dies allein reicht aber nicht. Darüber hinaus sollte…

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