Premium Rechtliches

Ist Umkleidezeit Arbeitszeit?

Arbeitszeit
EM-R
Umkleiden
Das Bundesarbeitsgericht wertet Umkleidezeiten als Arbeitszeit, wenn das Umkleiden ausschließlich im Interesse des Arbeitsgebers erfolgt. fotolia/magann
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass fremdnützige Arbeitszeit vergütungspflichtig ist, wenn die für das Arbeitsentgelt einschlägigen Rechtsgrundlagen keine Regelung zur Umkleidezeit enthält.

Die Rechtsprechung des BAG (BAGE 143, 107) wertet die Umkleidezeiten als Arbeitszeit, sofern das Umkleiden ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgt, das heißt fremdnützig ist. Dies ist bei MTA dann der Fall, wenn die MTA Arbeitskleidung, wie zum Beispiel Kittel tragen muss und diese nicht auf dem Weg zur Arbeit tragen darf (zum Beispiel aus hygienischen Gründen) oder dies der MTA wegen der Auffälligkeit der Arbeitskleidung unzumutbar ist.

Dies hat zur Folge, dass diese sogenannte fremdnützige Umkleidezeit dann vergütungspflichtig ist, wenn die für das Arbeitsentgelt einschlägigen Rechtsgrundlagen – Tarifvertrag, Arbeitsvertrag – keine Regelung zur Umkleidezeit enthält und daher hinsichtlich des Begriffs der Arbeitszeit eine Verweisung auf das Arbeitszeitgesetz angenommen werden…

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige