„Kinder sind kein besonderes Infektionsrisiko“

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Schulschließungen
Sorgen bereiten dem Bundesärztekammer-Präsidenten mögliche Folgeschäden durch Kita- und Schulschließungen. Carlos David - stock.adobe.com
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Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, hält die Aufnahme eines weitgehenden Regelbetriebes in Schulen und Kitas für zwingend erforderlich.  

„Kinder und Jugendliche gehören offensichtlich nicht zu den Risikogruppen der Corona-Pandemie. Wir müssen aber verhindern, dass sie durch Kitaschließungen und den stark eingeschränkten Präsenzbetrieb in den Schulen zu besonderen Verlierern der Coronakrise werden.“ Das hat Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in der gegenwärtigen Debatte über die Ausgestaltung des Kita- und Schulbetriebes nach den Sommerferien gefordert.

Um das Infektionsrisiko zu vermindern, seien pragmatische Lösungen gefragt. „Masken in Aufenthaltsräumen und auf Schulhöfen können nützlich sein. Während des Unterrichts beeinträchtigen sie jedoch die Aufmerksamkeit, weil sie auf Dauer körperlich belastend sind. Sinnvoller ist es, besonders große Klassen zu trennen. Wir brauchen eine Bestuhlung mit möglichst großem Abstand, ausreichend Waschbecken und natürlich Seife für die Handhygiene sowie feste Zeiten für regelmäßiges Lüften“, sagte Reinhardt. Außerdem sollten Länder und Kommunen Möglichkeiten für regelmäßige Coronatests von Lehrern und Erziehern durch die Gesundheitsämter schaffen.

Stufenkonzepte für ein effektives Ausbruchsmanagement

„Kinder sind keine ‚Keimschleudern‘. Das zeigen auch alle aktuellen Studienergebnisse, wie zuletzt eine Auswertung der Universität Leipzig. Die Ergebnisse legen nahe, dass Kinder und Jugendliche in der aktuellen COVID-19-Pandemie keine herausragende Rolle in der Ausbreitungsdynamik spielen und kein besonderes Infektionsrisiko darstellen. Vielmehr bestätigt die Studie bereits vorangegangene Untersuchungsergebnisse, nach denen bei Kindern und Lehrern nur selten Antikörper auf das Coronavirus und damit Hinweise auf eine bereits durchgemachte Infektion festgestellt wurden“, sagte Reinhardt. Insofern stelle der Unterricht auch für Lehrkräfte kein höheres Infektionsrisiko dar als dies bei anderen beruflichen Tätigkeiten mit zahlreichen Sozialkontakten gegeben sei.

"Die Bundesländer müssen jetzt den Mut haben, unter Einhaltung notwendiger Hygienekonzepte ein möglichst breites Spektrum von Präsenzunterricht in den Schulen sowie Betreuungsmöglichkeiten in den Kitas zu schaffen. Aktuelle wissenschaftliche Studien zeigen, dass dies ärztlich vertretbar ist“, betonte Reinhardt. Gänzlich ausschließen ließen sich Infektionen in Pandemiezeiten zwar nicht. Unter Federführung der Gesundheitsämter könnten aber Stufenkonzepte für ein effektives Ausbruchsmanagement erstellt werden. Damit könnten Infektionsketten an Kitas und Schulen schnell nachvollzogen und unterbrochen werden. Insbesondere bei Infektionshäufungen in der Allgemeinbevölkerung einer Region, ohne direkten Bezug zu einer Kita oder Schule, sollte eine Schließung dieser Einrichtungen immer nur die letzte Option sein.

"Schulen und Kitas sind Schutzräume für Heranwachsende"

Sorgen bereiten dem Bundesärztekammer-Präsidenten mögliche Folgeschäden durch Kita- und Schulschließungen. „Heranwachsende haben nicht nur ein Recht auf Bildung, sie brauchen für ihr seelisches und körperliches Wohlbefinden strukturierte Tagesabläufe, Kontakt zu Gleichaltrigen und pädagogisch geschulte Ansprechpartner für ihre Sorgen und Nöte“, sagte Reinhardt, der selbst Hausarzt ist. Wenn das nicht gegeben ist, drohten Angststörungen, Depressionen und andere psychische Erkrankungen. Hinzu komme, dass Schulen und Kitas auch Schutzräume für Heranwachsende seien. Bei einem Lockdown müsse davon ausgegangen werden, dass Kinder im Stillen leiden, weil Spuren von Misshandlungen im Verborgenen bleiben.

Vor diesem Hintergrund hält Reinhardt die Aufnahme eines weitgehenden Regelbetriebes in Schulen und Kitas für zwingend erforderlich. Im Übrigen forderte er die Wiederaufnahme und Nachholung versäumter Schuleingangsuntersuchungen, um Gewalt und Verwahrlosung frühzeitig zu erkennen.

Quelle: BÄK, 05.08.2020

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