Lohngerechtigkeit und Kündigungsfrist
Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit
Am 30. März 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) beschlossen.
Kernpunkt der Neuregelung ist ein individueller Auskunftsanspruch über die Vergütung vergleichbarer Kollegen in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sowie besondere Prüf- und Berichtspflichten in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Der Auskunftsanspruch bezieht sich nur auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt in einer Vergleichsgruppe. Vergleichsgruppe meint Mitarbeiter des anderen Geschlechts mit gleichen oder gleichwertigen Tätigkeiten. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich auf die Gesamtvergütung, das heißt, den durchschnittlichen Grundlohn in der Vergleichsgruppe,…
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