Mehr Personal an den Unikliniken Düsseldorf und Essen

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In der Schlichtung des Konfliktes um die Entlastung der Beschäftigten der Unikliniken Düsseldorf und Essen haben ver.di und die Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung über die Entlastung und Stärkung der Beschäftigten getroffen, die zu mehr Stellen und zu verbesserten Ausbildungsbedingungen führen soll.

„Die Vereinbarung ist ein Meilenstein für die Entlastung von Beschäftigten in Krankenhäusern“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Wolfgang Pieper, im ver.di-Bundesvorstand für Tarifpolitik des öffentlichen Dienstes zuständig. „Wir haben es geschafft, eine für beide Häuser bedeutende Zahl an neuen Stellen durchzusetzen.“

Im Einzelnen sieht das Ergebnis der Schlichtung folgendes vor: An beiden Unikliniken werden jeweils 180 Vollkraftstellen zusätzlich geschaffen, aufgeteilt in 140 Vollkraftstellen für die Pflege am Bett und im Funktionsdienst (etwa OP) sowie 40 Vollkraftstellen in anderen Bereichen. Davon werden 50 Stellen noch im Jahr 2018, weitere 65 Stellen zum 30. Juni 2019 sowie weitere 65 Stellen zum 31. Oktober 2019 geschaffen. Die Kliniken führen zudem verpflichtend Personalbedarfsermittlungsverfahren für alle Pflegeorganisationsbereiche ein, mit denen Regelbesetzungen für jede Schicht bestimmt werden.

Bei absehbarer drohender Unterschreitung der Soll- beziehungsweise Regelbesetzungen müssen die Kliniken Springer einsetzen oder weniger Patienten neu aufnehmen. Kann bei kurzfristigem Personalausfall innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Schichten oder drei Schichtarten an drei aufeinanderfolgenden Tagen kein Ersatz bereitgestellt werden, sind Patientenverlegungen, Abbestellungen von Patienten beziehungsweise Bettenschließungen oder weniger Operationen zu veranlassen. Für die Ausbildung gilt: Auszubildende werden im Dienstplan zusätzlich geplant und sind nicht auf die Regelbesetzung der Pflegefachkräfte anzurechnen, und für alle Auszubildenden ist eine direkte Zusammenarbeit unter Aufsicht einer Fachkraft des angestrebten Ausbildungsberufes sicherzustellen..

Die Schlichtung hatte am 27. August begonnen. Schlichter waren Wilfried Jacobs, ehemaliger langjähriger Vorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, und Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität Köln sowie Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln.

Quelle: ver.di, 31.08.2018


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