Diese unterscheiden sich zwar teilweise in ihrem Wortlaut, treffen im Kern jedoch dieselbe Aussage: Mobbing liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin über einen längeren Zeitraum systematisch und zielgerichtet durch Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen in seinen/ihren Rechten verletzt wird und diese Verhaltensweisen in ihrer Gesamtheit geeignet sind, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit der betroffenen Person zu beeinträchtigen.
Auch wenn diese Definition für den juristischen Laien vielleicht etwas umständlich klingt, ist sie wichtig, um Mobbing von einfachen Konflikten und Spannungen am Arbeitsplatz abgrenzen zu können, die im Arbeitsalltag immer mal wieder vorkommen können. Diese Abgrenzung ist erforderlich, weil Mobbing rechtliche…
Dann nutzen Sie jetzt unser Probe-Abonnement mit 3 Ausgaben zum Kennenlernpreis von € 19,90.
Jetzt Abonnent werden
