Nationale Impfstrategie vorgelegt

Bundesgesundheitsministerium
Kli
Impfung
Mit dem Gesetz sollen unter anderem mögliche COVID-19-Impfungen vorbereitet und Laborkapazitäten erweitert werden. Alexander Raths - stock.adobe.com
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


Laborkapazitäten für Tests erweitern, erwerbstätige Eltern unterstützen, die Einreise aus Risikogebieten regeln - das sind wesentliche Ziele des Entwurfs eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite".

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erläuterte den Gesetzentwurf: "Wir erleben derzeit eine kritische Phase der Pandemie. Die Lage ist ernst. Das dynamische Ausbruchsgeschehen zeigt: Wir müssen in der Corona-Pandemie schnell reagieren können. Dazu wollen wir mit diesem Gesetzentwurf beitragen. Wir bereiten mögliche COVID-19-Impfungen vor, erweitern Laborkapazitäten und machen einheitliche Vorgaben für die Rückkehr aus Risikogebieten. Unser oberstes Ziel bleibt, Infektionsketten zu durchbrechen und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen."

Das Gesetz entwickelt die bisherigen Regelungen der beiden im März und im Mai 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fort. Die während der Pandemie gemachten Erfahrungen, neue Erkenntnisse über das Coronavirus SARS-CoV-2 und seine Verbreitung fließen in die verschiedenen Regelungen ein. Das Bevölkerungsschutzgesetz, dem am 28. Oktober das Bundeskabinett zugestimmt hat, bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Dezember dieses Jahres in Kraft treten.

Die Regelungen im Überblick:

Impfprogramme werden vorbereitet

  • In Bezug auf Schutzimpfungen und Testungen sollen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht. Die Rechtsverordnung kann für die entsprechenden Leistungen auch Regelungen unter anderem zur Vergütung und Abrechnung vorsehen.

Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests

  • Im Sinne einer effizienten Nutzung der vorhandenen Testkapazität wird der Arztvorbehalt modifiziert, um patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 einsetzen zu können und bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abrufen zu können.

Bessere Nachverfolgung des Infektionsgeschehens durch digitale Einreiseanmeldung

  • Die bislang vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr werden für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angepasst. Eine digitale Einreiseanmeldung kann nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen.

Weitere Unterstützung für erwerbstätige Eltern

  • Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern wird fortgeführt, bei einem unter Quarantäne gestellten Kind ist ebenfalls eine Entschädigungszahlung möglich

Weiterentwicklung der verwendeten Surveillance-Instrumente

  • Damit weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Verlauf der Pandemie gewonnen werden können, sieht das Gesetz neuartige Surveillance-Instrumente beim Robert Koch-Institut vor.

Anspruch auf Verdienstausfall wird neu geregelt

  • Der Begriff des Risikogebiets wird legaldefiniert. In diesem Zusammenhang soll Entschädigung wegen Verdienstausfalls künftig ausgeschlossen sein, wenn der Absonderung eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegt.

Downloads



Quelle: BMG, 28.10.2020



Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige