Neues aus der Berufspolitik

Ausbildungsvergütung
DVTA Bundesvorstand/Bundesvorstandsreferentin/Syndikusrechtsanwältin
Neues aus der Berufspolitik
© Ekachai Lohacamonchai – iStock
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Der DVTA begrüßt grundsätzlich, dass es nun für diejenigen Auszubildenden, die unter den Geltungsbereich des TVA-L und TVAöD fallen, die Bezahlung einer Ausbildungsvergütung für MTA-Schüler/-innen gibt, rückwirkend ab dem 1. Januar 2019. 

Neben den positiven Aspekten, dass die MTA-Schüler/-innen damit, wie andere Ausbildungsberufe, eine Ausbildungsvergütung erhalten, gibt es jedoch leider auch den negativen Aspekt, dass die Umsetzung der vorbenannten Tarifverträge vielfach noch nicht erfolgt und unklar ist (zum Beispiel Urlaubsregelung, Arbeitszeit et cetera) und dass trotz der in der Regel noch nicht erfolgten Zahlung einer Ausbildungsvergütung schon nachteilige Konsequenzen wie die Streichung von Schüler-BAföG und die Pflicht zur Sozialversicherung eingetreten sind (siehe auch Artikel auf der Webseite des DVTA mit Tipps dazu). Außerdem gelten die tariflichen Regelungen nicht für alle MTA-Schüler/-innen.

Daher hat sich der DVTA mit einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt und gefordert, dass eine Novellierung der MTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wie eine bundeseinheitliche Vorgabe für die Ausbildungsvergütung sowie Schulgeldfreiheit wichtig wäre, um Rechtssicherheit zu schaffen und das bestehende Ungleichgewicht zu beseitigen.

Fachberufekonferenz am 13. März 2019

Am 13. März 2019 fand die Fachberufekonferenz im Hause der Bundesärztekammer (BÄK) in Berlin statt. Gegenstand der gemeinsamen Sitzung der BÄK mit den Gesundheitsfachberufen war in diesem Jahr die „Gesundheitskompetenz“. Der DVTA trug mit einem Referat seine Vorstellungen aus Sicht der MTA-Berufe vor (dazu Beitrag in einem späteren Heft). Sofern Sie Anmerkungen/Anregungen zum Thema „Gesundheitskompetenz“ haben, freuen wir uns über Ihren Input, den Sie gerne per E-Mail an info@dvta.de senden können.

Entnommen aus MTA Dialog 4/2019

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