Neues aus der Rechtsprechstunde
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet dabei den rechtlichen Rahmen. Tarifverträge wie zum Beispiel der TVöD oder die Richtlinien für Arbeitsverträge der kirchlichen Träger Caritas und Diakonie enthalten wiederum wichtige Ausnahmeregelungen, die den besonderen Anforderungen insbesondere in Krankenhäusern, Rettungsdiensten oder Pflegeeinrichtungen gerecht werden sollen.
1. Das Arbeitszeitgesetz: Grundlegende Regelungen
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt in Deutschland fest, wie viel ein Arbeitnehmer grundsätzlich pro Tag und pro Woche arbeiten darf. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu schützen.
Tägliche Höchstarbeitszeit
Nach § 3 Satz 1 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf bis zu 10…
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