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Neues aus der 
Rechtsprechstunde

Arbeitszeitgrenzen: Was das Arbeitszeitgesetz 
regelt und welche Ausnahmen es gibt
Elske Müller-Rawlins, Claudia Hain
Foto einer Wanduhr
© EUDPic/stock.adobe.com
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Kaum ein Thema im Arbeitsrecht ist für Arbeitnehmer so unmittelbar spürbar wie die Arbeitszeit. Sie bestimmt den Tagesrhythmus, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Erholungsmöglichkeiten und nicht zuletzt die Gesundheit. Besonders im Gesundheitswesen, wo viele Berufe im Schicht- oder Bereitschaftssystem organisiert sind, stellt sich die Frage, wie weit Arbeitszeiten ausgedehnt werden dürfen – und wo gesetzliche Grenzen greifen.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet dabei den rechtlichen Rahmen. Tarifverträge wie zum Beispiel der TVöD oder die Richtlinien für Arbeitsverträge der kirchlichen Träger Caritas und Diakonie enthalten wiederum wichtige Ausnahmeregelungen, die den besonderen Anforderungen insbesondere in Krankenhäusern, Rettungsdiensten oder Pflegeeinrichtungen gerecht werden sollen.

1. Das Arbeitszeitgesetz: Grundlegende Regelungen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt in Deutschland fest, wie viel ein Arbeitnehmer grundsätzlich pro Tag und pro Woche arbeiten darf. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu schützen.

Tägliche Höchstarbeitszeit

Nach § 3 Satz 1 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf bis zu 10…

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