Patientenverfügung - Auch an die eigene Zukunft denken

Vorsorge
Alexander Kretschmar
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Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten werden in ihrem Berufsalltag immer wieder mit schwerkranken Patienten und dem Tod konfrontiert. Nicht selten erleben sie dabei auch die Unsicherheit und Hilflosigkeit der Angehörigen in Bezug darauf, welche Entscheidung die richtige ist und den Wünschen des Patienten entspricht.

Gerade aufgrund dieser Erfahrungswerte kann es sinnvoll sein, auch an die eigene Zukunft zu denken und eine Patientenverfügung aufzusetzen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Nach einem Schlaganfall, einem schweren Unfall oder bei einer schweren Erkrankung sind viele betroffene Personen nicht mehr dazu in der Lage, sich selbst zu ihren Vorstellungen zur eigenen medizinischen Behandlung zu äußern. Wer diese Art von Hilflosigkeit vermeiden möchte, kann allerdings rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen.

Denn bei einer Patientenverfügung handelt es sich um ein Dokument, mit dem sich im Vorfeld festlegen lässt, wie die ärztliche Behandlung im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit aussehen soll. Die Patientenverfügung richtet sich daher vor allem an die zuständigen Ärzte und das Behandlungsteam. Gleichzeitig entlastet dieses Schriftstück aber auch Angehörige, weil es ihnen folgenschwere Entscheidungen wie zum Beispiel über lebensverlängernde Maßnahmen abnimmt.

Welche Vorgaben gilt es bei der Patientenverfügung zu berücksichtigen?

Damit eine Patientenverfügung im Ernstfall auch greift und somit rechtlich verbindlich ist, muss diese schriftlich verfasst sein. Wirksam wird diese durch die eigenhändige Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist grundsätzlich nicht notwendig.

Um eine Patientenverfügung eindeutig zuordnen zu können, sollte diese außerdem allgemeine Informationen zum Verfasser enthalten. Dabei handelt es sich insbesondere um den vollständigen Namen, Geburtstag sowie -ort, die aktuelle Wohnanschrift und das Datum der Erstellung.

Zusätzlich zu den formalen Aspekten gilt es bei der Formulierung der eigenen Wünsche einiges zu berücksichtigen. So muss sich die Verfügung auf konkrete Situationsbeschreibungen und medizinische Behandlungen beziehen, denn allgemeine und unklare Formulierungen wie „ein würdevolles Sterben“ sind unwirksam. Schließlich können die Ärzte in einem solchen Fall nur mutmaßen, wie der Wille des Patienten aussieht.

Daher kann es durchaus sinnvoll sein, die Patientenverfügung durch eine Beschreibung der persönlichen Wertvorstellungen zu ergänzen. Diese Angaben zur Einstellung zum eigenen Leben und zu religiösen Anschauungen sollen dazu dienen, den Inhalt der Patientenverfügung besser nachzuvollziehen. Wichtig kann dies insbesondere dann sein, wenn die Verfügung den konkret eingetretenen Ernstfall nicht berücksichtigt und das Behandlungsteam eine Entscheidung zum weiteren Verlauf der Behandlung treffen muss.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in der Patientenverfügung eine sogenannte Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Diese soll den Willen des Patienten vertreten, wenn dieser nicht mehr für sich selbst sprechen kann. Damit dies allerdings möglich ist, muss die Person des Vertrauens über ihre wichtige Position informiert und auch instruiert werden. Denn nur wenn die Wünsche und Vorstellungen bekannt sind, lassen sich diese auch umsetzen. Wird keine konkrete Person benannt, bestellt das Betreuungsgericht im Bedarfsfall einen Betreuer, der in Gesundheitsangelegenheiten als Vertreter fungiert.

Es besteht beim Verfassen einer Patientenverfügung übrigens keine Verpflichtung, sich ärztlich oder juristisch beraten zu lassen. Aber auch wenn MTA in der Regel über umfassendes medizinisches Wissen verfügen, kann es unter Umständen sinnvoll sein, sich bei diesem wichtigen Thema ausführlich zu informieren. Mögliche Anlaufstellen können dabei die Verbraucherzentralen, Kirchen, Hospize oder auch Wohlfahrtsverbände sein.

Checkliste zur Patientenverfügung: Was ist wichtig?

Eine Patientenverfügung kann grundsätzlich viele Aspekte, welche die Gesundheit und die Behandlung betreffen, umfassen. Dabei enthält das Dokument die persönlichen Wünsche und Vorstellungen des Verfassers. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld umfassend Gedanken zu machen.

Welche Aspekte es dabei unter anderem zu berücksichtigen gilt, zeigt die folgende Checkliste:

Rahmenbedingungen der Verfügung

  • Wann soll die Patientenverfügung greifen?
  • Möchten Sie die Ärzte und die Pfleger von ihrer Schweigepflicht entbinden?
  • Wollen Sie der Patientenverfügung eine Beschreibung Ihrer persönlichen Wertvorstellungen beifügen?
  • Soll in der Patientenverfügung eine Person des Vertrauens bevollmächtigt werden, die gegebenenfalls darauf achtet, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden? Gibt es einen Ersatzbevollmächtigten?
  • Haben Sie Ihre Wünsche mit dieser Vertrauensperson besprochen?
  • Wo soll die Verfügung aufbewahrt werden, und wer ist darüber zu informieren?

Medizinische Behandlung

  • Wie soll die Schmerzbehandlung erfolgen?
  • Wünschen Sie lebenserhaltende Maßnahmen? Und für wie lange?
  • Sind Sie mit einer künstlichen Ernährung beziehungsweise Flüssigkeitszufuhr einverstanden?
  • Wünschen Sie eine künstliche Beatmung/Dialyse etc.
  • In welchen Fällen wünschen Sie eine/keine Wiederbelebung?

Überlegungen zum Sterben

  • Wo möchten Sie sterben?
  • Haben Sie Wünsche zum Sterbeprozess (Musik, Düfte, gegebenenfalls Essen)?
  • Wünschen Sie in Ihren letzten Stunden einen religiösen Beistand?
  • Möchten Sie Ihre Organe nach dem Tod spenden?

Im Laufe unseres Lebens können sich unsere Werte und Ansichten verändern. Daher ist es notwendig, eine bestehende Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und den Inhalt gegebenenfalls zu aktualisieren. Haben sich die eigenen Vorstellungen nicht verändert, lässt sich durch eine Unterschrift und ein aktuelles Datum die bestehende Verfügung erneuern. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, eine Patientenverfügung jederzeit formlos zu widerrufen. Dies kann sowohl schriftlich, mündlich oder auch durch Gesten erfolgen.

Mehr Informationen zur Patientenverfügung und zu weiteren Aspekten des Betreuungsrechts liefert das Ratgeberportal familienrecht.net: https://www.familienrecht.net/betreuungsrecht/patientenverfuegung/

Entnommen aus MTA Dialog 11/2018

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