Positionspapier zum Thema „Bildungskonzept Zukunft“

DVTA
Christiane Maschek, Rebecca Lauterbach
Positionspapier des DVTA
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Der DVTA ist die einzige berufsständische Vertretung aller vier MTA-Berufe. „Ohne MTA keine Diagnostik, ohne Diagnostik keine Therapie!“

Patientensicherheit kann nur durch die adäquate Versorgung mit Medizinisch-technischen Assistenzberufen (MTA) gewährleistet werden.

Patienten haben einen Anspruch auf eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung. Rund 98.000 Medizinisch-technische Assistenten (kurz MTA), der vier Berufe Laboratoriumsmedizin, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung, indem sie durch Laboranalysen, Anwendung bildgebender Verfahren (CT, MRT et cetera) sowie der Durchführung von Funktionstests einen entscheidenden Beitrag zur ärztlichen Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle leisten.

Damit dies auch zukünftig gewährleistet bleibt, muss der Nachwuchs in den MTA-Berufen gesichert werden.

Aufgrund einer aktuellen Umfrage (Krankenhausbarometer 2016) des Krankenhausinstituts herrscht Fachkräftemangel in den MTA-Berufen.

Ein Drittel der Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten konnten im Frühjahr 2016 offene MTRA-Stellen nicht mehr besetzen. Bei MTLA stieg der Anteil der vom Fachkräftemangel betroffenen Häuser von vier Prozent (2011) auf 14 Prozent (2016) bei überproportionaler Betroffenheit der Großkrankenhäuser ab 600 Betten (23 Prozent). Es besteht daher dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Attraktivierung der Ausbildungssituation und Arbeitsbedingungen in den MTA-Berufen. Mit einer attraktiven Ausbildungssituation, einer adäquaten Berufsbezeichnung und Karriereperspektiven für die MTA-Berufe kann dem drohenden Fachkräftemangel begegnet werden.

Eine Reform des MTA-Gesetzes und der MTA-APrV ist dringend erforderlich!

Die rasanten Fortschritte in Wissenschaft und Technik im Gesundheitswesen beeinflussen die Entwicklung der einzelnen MTA-Berufe enorm. Der Umgang mit innovativen und hochkomplexen Technologien, wie z. B. komplexen IT-Lösungen, 3-D-Bestrahlungsplanung, Laboranalysesysteme et cetera, stellen stets neue Herausforderungen zum Erwerb der Qualifikation der Berufsangehörigen. Sie müssen hochkomplexe Technologien beherrschen, Bewältigungsstrategien entwickeln und interprofessionell zusammenarbeiten. MTA müssen in ihren Fachdisziplinen klinische Fragestellungen von Ärztinnen und Ärzten mittels technologischer Verfahren und naturwissenschaftlicher Methoden beantworten.

Zudem werden sie zur Arztentlastung beispielsweise im Bereich der Radiologie zunehmend mit der Applikation von Kontrastmitteln und Radionukliden betraut.

Die MTA-Berufe benötigen, um die ihnen per Gesetz vorbehaltenen Aufgaben in einer sich stets wandelnden Arbeitswelt zum Wohle des Patienten ausüben zu können, ein hohes Maß an Kompetenz. Dies erfordert eine hochwertige Ausbildung auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik als Voraussetzung einer modernen, technologisch hochentwickelten und an den Bedarfen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Analytik und Diagnostik.

Das derzeitige Berufsgesetz (MTAG von 1993) nebst seiner Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTA-APrV von 1994) spiegelt diese Anforderungen in keiner Weise wider und ist dringend reformierungsbedürftig.

Der DVTA fordert dringend eine Reform des Berufsgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die insbesondere folgende Zielrichtungen umfasst:

•    Änderung der Berufsbezeichnung. MTA üben selbstständig und eigenverantwortlich die ihnen vorbehaltenen Tätigkeiten aus.

•    bundeseinheitliche Rahmenvorgaben für eine an den Berufskompetenzen orientierte Ausbildung und Prüfung

•    Einführung einer Fortbildungspflicht

•    gesetzliche Vorgaben (z. B. Qualitätsstandards) für die Qualifikation des Lehrpersonals, Mindestausstattung der Schulen, Praxisanleitung und -begleitung

•    bessere horizontale Durchlässigkeit der MTA-Berufe untereinander/Schaffung von Möglichkeiten für Quereinsteiger durch Zulassung von Fernunterricht (z. B. Modell Homburg-Saar)

•    bessere vertikale Durchlässigkeit durch die Möglichkeit einer Hochschulausbildung, entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates, ausbildungsintegrativ, parallel oder additiv an die fachschulische Ausbildung

•    Kostenfreiheit der Ausbildung und Bezahlung einer Ausbildungsvergütung

•    Ausweitung der vorbehaltenen Tätigkeiten aufgrund deutlich gestiegener Anforderungen beruflicher Tätigkeit

•    Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Regelung einer Teilzeitausbildung

Patientensicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung gewährleisten

Die Patientensicherheit und die geforderte Qualität der Gesundheitsversorgung kann nur mit dem Einsatz von qualifiziertem, kompetentem Personal, wie den MTA-Berufen, erreicht werden. Personaleinsparungen sind hier fehl am Platze.

Der DVTA fordert, dass MTA-Berufe entsprechend ihrer Ausbildung und Kompetenzen für die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung eingesetzt werden.

Das gilt für jegliches medizinisches Personal mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung im definierten Tätigkeitsfeld.

Der permanente Kostendruck im Gesundheitswesen hat auch zur Folge, dass nicht die für eine sichere Ausführung notwendige Anzahl an MTA beschäftigt werden. Dies hat unter anderem zur Konsequenz, dass der Patientenschutz nicht mehr gewährleistet werden kann, dass zu lange Arbeitszeiten entstehen und dies zu einer ineffizienten Organisation und überfüllte Notfallambulanzen führt.

Der DVTA fordert bundesgesetzlich geregelte Personaluntergrenzen für die MTA-Berufe.

Die Qualität der Dienstleistung hat ihren Wert und muss ein angemessenes Einkommen erzielen. Zudem muss Vorsorge für den Erhalt der Arbeitskraft geleistet werden.

Der DVTA fordert eine den tatsächlichen Berufskompetenzen angemessene Vergütung der MTA-Berufe und Arbeitsbedingungen, die insbesondere den Gesundheitsschutz der MTA und eine Work-Life-Balance ermöglichen.

Der DVTA fordert, dass die Politik und die anderen Akteure des Gesundheitswesens, auch die anderen Gesundheitsberufe, wie z. B. die MTA-Berufe, in öffentlichen Stellungnahmen benennen und eine der Pflege vergleichbare Öffentlichkeitsarbeit durchführen, da auch die MTA-Berufe ein bedeutender Teil des Gesundheitswesens sind.

Christiane Maschek
Präsidentin L/V
DVTA e.V.

Rebecca Lauterbach
Präsidentin R/F
DVTA e.V.

Entnommen aus MTA Dialog 9/2018

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