Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen von 15 Jahren verneint
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 29.04.2015 (Az: 7 AZR 310/13) entschieden, dass bei einer Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses von fast fünfzehn Jahren und der Anzahl von zehn befristeten Verträgen die nicht missbräuchliche Ausnutzung einer Sachgrundbefristung gegeben ist.
Was war passiert?
Der Kläger war seit 1998 auf der Grundlage von zehn aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen, zuletzt durch befristeten Arbeitsvertrag vom 01.09.2011 bis zum 01.08.2013, beschäftigt. Er vertrat jeweils unmittelbar die stellvertretende Leitung der Küche des städtischen Alten- und Pflegeheims, die infolge der Geburt von drei Kindern wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung, Mutterschutz, Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit sowie Sonderurlaub über den gesamten Zeitraum ausfiel.…
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