SARS-CoV-2-PCR-Tests: Niedrige Laborauslastung

Positivrate bleibt hoch
lz
SARS-CoV-2
SARS-CoV-2-PCR-Positivrate lag zuletzt bei 43 Prozent. pinkeyes, stock.adobe.com
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


Die Datenauswertung des ALM e.V. zur SARS-CoV-2-PCR-Testung für die KW 14–17 zeigt, ein rückläufiges Testgeschehen. Die Positivrate lag zuletzt bei 43 Prozent.

Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) berichteten für die Kalenderwochen 14 bis 17. Beteiligt hatten sich 183 fachärztliche Labore. In der vergangenen Woche (KW 17, 25.04.–01.05.2022) wurden insgesamt 1.013.650 SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen in den Laboren durchgeführt (KW 16: 986.930, KW 15: 1.073.894, KW 14: 1.462.201). 435.685 PCR-Tests wurden positiv befundet (KW 16: 515.818, KW 15: 599.490, KW 14: 735.663). Sowohl die Gesamtzahl der angeforderten als auch die Zahl der positiv befundeten Tests sank im April gegenüber dem Vormonat deutlich. Die ermittelte Positivrate blieb aber auch weiterhin auf hohem Wert, auch wenn sie in der letzten Woche erstmals auf 43,0 Prozent sank (KW 16: 52,3 Prozent, KW 15: 55,8 Prozent, KW 14: 50,3 Prozent). Die Auslastung der teilnehmenden Labore in Bezug auf SARS-CoV-2-PCR-Tests liegt mit aktuell 36 Prozent im bundesweiten Durchschnitt auf niedrigem Niveau (KW 16: 35 Prozent, KW 15: 38 Prozent, KW 14: 52 Prozent). Die verfügbaren SARS-CoV-2-PCR-Kapazitäten wurden mit rund 2,8 Millionen PCR-Tests auf unverändert hohem Niveau gemeldet.

Vorbereitungen für den Herbst und Winter

Der fachärztliche Berufsverband sieht es gerade in dieser Phase der abnehmenden Auslastung der Labore und des sich abschwächenden Infektionsgeschehens als erforderlich an, dass die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik im Zuge der Anpassung der bis Juni 2022 geltenden Coronavirus-Testverordnung den Fokus auf die Vorbereitungen für den Herbst und Winter legen. „Die medizinischen Labore sind mit den heute verfügbaren hohen SARS-CoV-2-PCR-Teskapazitäten sehr gut für die kältere Jahreszeit gewappnet. Jetzt gilt es, in den kommenden Wochen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir die für den kommenden Herbst und Winter notwendigen Testkapazitäten weiterhin verfügbar haben“, betonte der Vorsitzende des ALM e.V., Dr. Michael Müller. „Die medizinische Versorgung von Erkrankten sollte stets vorgehen. Es ist zusätzlich auch notwendig, die Surveillanceverordnung des Bundes anzupassen, mit einer längeren Gültigkeit zu versehen und durch die Aufnahme der Varianten-PCR wieder zu ergänzen. So können wir im Falle des Auftretens neuer Virusvarianten mit Einflüssen auf den Krankheitsverlauf bzw. die Übertragbarkeit rasch reagieren“, so Müller weiter.

Nicht bis zum Ende der Sommerferien warten

Evangelos Kotsopoulos, Vorstand im ALM e.V., ergänzte: „Wir können mit den Entscheidungen nicht bis zum Ende der Sommerferien warten. Mit den Erfahrungen aus dem letzten Pandemiewinter sollten nun die notwenigen Testkapazitäten benannt werden. Die Labore haben flächendeckend die PCR-Testinfrastrukturen aufgebaut und halten diese unter fachärztlicher Verantwortung auch weiterhin verfügbar. Das Vorhalten dieser Kapazitäten und PCR-Testsysteme bindet jedoch auch erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen, die es abzusichern gilt. Insofern brauchen wir Planungssicherheit, ob die aktuell verfügbaren Testkapazitäten in dem Umfang noch benötigt werden.“

Ergänzung vom 4.5.:

Testpflicht für Arztpraxen gibt es nicht mehr

Die KBV bestätigt, dass es bei Arztpraxen inzwischen keine Testpflicht mehr gibt, es könne aber getestet werden. Das Personal in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen sowie von anderen humanmedizinischen Heilberufen (z.B. Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie) könne demnach regelhaft präventiv in der eigenen Praxis getestet werden. Pro Monat könnten je Tätigem bis zu zehn PoC-Antigentests beschafft und genutzt werden (auch in der Eigenanwendung ohne Überwachung). Geregelt im Paragraf 4 Absatz 1 Nr. 2 TestV.

Antigentests zur überwachten Eigenanwendung dürfe das Praxispersonal für seine eigenen Testungen auch ohne Überwachung einsetzen. Paragraf 28b Infektionsschutzgesetz bestimme, dass für ungeimpfte Personen eine Testung ohne Überwachung unzulässig sei.

Entscheidend seien in diesem Zusammenhang aber die konkreten Regelungen der Bundesländer.

Quelle: ALM e.V./KBV

Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige