Schadensersatz bei Arztvorbehalt?
Ein junger Mann, der nach einer physiotherapeutischen Behandlung von Verspannungen im Bereich des Nackens und des Rückens einen Schlaganfall erlitten hatte, klagte gegen eine Physiotherapeutin und forderte Schadensersatz, unter anderem ein Schmerzensgeld von 110.000 Euro nebst einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 100 Euro und den Ersatz materieller Schäden von etwa 85.000 Euro. Er war der Ansicht, dass er unzulässig eingerenkt worden war – was einem Arzt vorbehalten ist. Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 19.12.2014 – 26 U 44/14, dass der junge Mann keinen Anspruch auf Schadenser-
satz hat. Nach Anhörung eines medizinischen Sachverständigen habe keine physiotherapeutische Fehlbehandlung in der Praxis der Beklagten festgestellt werden können. Bei der Behandlungsform konnte der Kläger…
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