Premium Rechtliches

Schadensersatz bei Arztvorbehalt?

Delegation
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


Bei einer nicht-ärztlichen Mitarbeiterin wird der Sorgfaltsmaßstab ihrer Berufsgruppe, hier Physiotherapeutin, (Standard zur Zeit der Behandlung) angesetzt und nicht der ärztliche Sorgfaltsmaßstab.

Ein junger Mann, der nach einer physiotherapeutischen Behandlung von Verspannungen im Bereich des Nackens und des Rückens einen Schlaganfall erlitten hatte, klagte gegen eine Physiotherapeutin und forderte Schadensersatz, unter anderem ein Schmerzensgeld von 110.000 Euro nebst einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 100 Euro und den Ersatz materieller Schäden von etwa 85.000 Euro. Er war der Ansicht, dass er unzulässig eingerenkt worden war – was einem Arzt vorbehalten ist. Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 19.12.2014 – 26 U 44/14, dass der junge Mann keinen Anspruch auf Schadenser-
satz hat. Nach Anhörung eines medizinischen Sachverständigen habe keine physiotherapeutische Fehlbehandlung in der Praxis der Beklagten festgestellt werden können. Bei der Behandlungsform konnte der Kläger…

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige