„Schwesigs Pflegezeitmodell ist ein Flop“

Deutsche Stiftung Patientenschutz
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Pflegezeitmodell
Die Pflegezeit muss dringend reformiert werden, fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Fotolia/L-L-1drubig-photo
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Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert das Pflegezeitmodell von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD).

Zu den aktuellen Pflegezeit-Zahlen von Ministerin Schwesig erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch: „Es gibt keinen Grund für Jubelmeldungen, wie sie Familienministerin Schwesig heute verbreitet. Für die Betroffenen sind ihre Zahlen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit kein Erfolg. Denn Schwesigs Pflegezeitmodell geht an den Bedürfnissen der pflegenden Berufstätigen vorbei.

Von den 360.000 pflegenden Berufstätigen nimmt nicht mal jeder Zehnte das Pflegezeitmodell der Ministerin in Anspruch.“ Auch sage Schwesig nicht, wie überproportional hoch der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sei. Hier gebe es schon seit Jahren die Regelung, in Teilzeit zu gehen, um zu Hause zu pflegen.“

„Der Flop kam mit Ansage. Denn wer die mehrmonatige Auszeit in Anspruch nimmt, muss die dadurch entstehenden Einkommenseinbußen selbst tragen. Ein Anreiz ist allenfalls der Rentenversicherungsanspruch, der sich aus der Pflegezeit ergibt. Einjährige Pflege-Auszeit erhöht die Rente um sieben Euro“, sagte Brysch.

Das derzeitige Pflegezeitmodell bleibe unattraktiv, so lange nicht auch für mehrmonatige Auszeiten ein steuerfinanziertes Pflegezeitgeld ähnlich dem Elterngeld gezahlt werde, kritisiert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Außerdem müssten die hohen Hürden für Mindestbetriebsgrößen fallen. Die Regierung räume selbst ein, dass dadurch bisher 5,6 Millionen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Pflegezeit und 7,2 Millionen keinen Anspruch auf Familienpflegezeit hätten. „Ministerin Schwesig muss die Pflegezeit dringend reformieren, anstatt ihr bisheriges Modell mit dünnen Zahlen schönzureden“, fordert Brysch.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Stiftung Patientenschutz, 07.07.2016
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