Strafen für Gaffer gefordert

Gesetzentwurf
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Der Bundesrat will gegen Schaulustige, die nach einem Unfall fotografieren und filmen statt zu helfen, vorgehen.

Ein Gesetzentwurf (18/9327), der Strafen für Gaffer fordert, ist jetzt beim Bundestag eingegangen. Bisher macht sich nur strafbar, wer mit Gewalt oder durch Androhen von Gewalt Rettungsarbeiten nach einem Unfall behindert. Dies will der Bundesrat „im Interesse des Opferschutzes“ ändern.

„Durch Einführung eines neuen § 115 StGB soll mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert.“ Damit werde auch „bloßes Sitzen- oder Stehenbleiben oder sonstiges Nichtentfernen“ vom Straftatbestand erfasst.

Außerdem fordert der Bundesrat die Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen.

Quelle: Gesetzentwurf des Bundesrates, Drucksache 18/9327, 03.08.2016



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