Was ist passiert?
Die Vorgeschichte wurde der Dokumentation entnommen:
Der Patient war auf eigene Veranlassung wegen eines Alkoholabusus und eines diesbezüglichen Behandlungswunsches auf die geschützte Station der Allgemeinpsychiatrie aufgenommen worden. Er gab in der Aufnahmesituation an, alkoholisiert auf der Treppe gestürzt zu sein und sich die Hüfte angeschlagen zu haben. Bei Aufnahme wurde ein Kopfanprall verneint. Er gab an, Marcumar regelmäßig eingenommen zu haben. Es erfolgte durch die Aufnahme- oder stationsärztliche Person die Anmeldung weiterführender radiologischer Untersuchungen. Aufgrund einer initialen SARS-CoV-2-PCR erfolgte zunächst eine vorbeugende Isolation bis zum Erhalt des Ergebnisses, weshalb die angeordnete Bildgebung zunächst nicht durchgeführt wurde.
Ereignisse im Dienst:
Es meldet sich der Patient bei der Pflege aufgrund von Hüftschmerzen, woraufhin die Pflege den AvD kontaktiert. Dies ist der erste Kontakt vom AvD (sowohl auf Aktenlage als auch persönlich) mit dem Patienten. Auf Nachfrage, warum der Patient Hüftschmerzen habe, wird der Aufnahmeanlass berichtet. Danach erfolgte ein Einlesen in den Fall, bei dem auffiel, dass die Pflege eine Prellmarke an der Stirn bemerkt habe. Zu diesem Zeitpunkt gab es weder Bildgebung vom Kopf noch von der Hüfte, ebenfalls war das Labor (einschließlich Gerinnung bei Marcumareinnahme) noch nicht eingetroffen. Aufgrund von diversen anderen Notfällen konnte der Patient nicht unmittelbar persönlich aufgesucht werden, sodass bei Angabe der Pflege, dass es dem Patienten sonst gut gehe (keine Kopfschmerzen, kein Schwindel, keine Übelkeit, kein Erbrechen) zunächst die direkte Kontaktierung des diensthabenden Neurologen erfolgte, um gemäß Leitlinie Schädel-Hirn-Trauma eine unmittelbare CT des Schädels zu veranlassen. Es erfolgte die Kontaktierung des Neurologen, da es im Hause üblich ist, die Bildgebung über die Neurologie zu organisieren. Dieser verwies zunächst an die Radiologen. In Absprache mit dem diensthabenden Teleradiologen sollte das CT am selben Abend durchgeführt werden. Kurze Zeit später erfolgte der Rückruf des Dienstarztes der Neurologie, um mitzuteilen, dass die Bildgebung jetzt doch nicht erfolgen werde, da ja bei Aufnahme bereits nicht die Notfallindikation gesehen worden sei, da der Patient aufgrund der vorbeugenden Isolation nicht zum CT gebracht worden sei. Dies habe ihm gerade die MTRA berichtet und dementsprechend sei jetzt im Dienst diese Notwendigkeit auch nicht gegeben. Nur bei Auftreten von klinischen Symptomen solle eine Rücksprache erfolgen. Der Verweis auf die Leitlinie Schädel-Hirn-Trauma mit Notwendigkeit einer zerebralen Bildgebung bei bestehender Antikoagulation und Sturz mit Kopfanprall wurde nicht weiter kommentiert. Nach dem Telefonat wird der Patient durch AvD aufgesucht, anamnestisch befragt und klinisch untersucht. Der Patient berichtet über einen Treppensturz im alkoholisierten Zustand, bei dem er sich die Hüfte und auch die Stirn angeprallt habe. Es blieb unklar, ob dies am Morgen der Aufnahme oder am Abend vor Aufnahme geschehen war. Zudem berichtete er, regelmäßig Marcumar eingenommen zu haben. Klinisch zeigte der Patient eine Prellmarke, darüber hinaus keine Auffälligkeiten, insbesondere kein fokal neurologisches Defizit. Im Verlauf des Dienstes ging ein Anruf des Labors ein, welches mitteilte, dass der Patient einen auffälligen Quick-Wert und damit eine auffällige INR habe. Es erfolgt die telefonische Rücksprache mit dem diensthabenden Hintergrund-Oberarzt Psychiatrie, welcher sich der Meinung der Neurologie beziehungsweise Radiologie anschloss, solange der Patient keine klinischen Zeichen einer intrakraniellen Blutung zeige.
Entnommen aus MT im Dialog 12/2025
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