Vorsicht vor K.-o.-Tropfen

Weinfeste & Co.
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Weinfeste im Herbst
Weinfeste im Herbst Wolfgang, CC BY-ND 2.0
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Im Spätsommer finden viele Weinfeste oder andere Feiern unter freiem Himmel statt. Deren entspannte Atmosphäre nutzen immer wieder Kriminelle aus, um K.-o.-Tropfen in Getränke zu mischen und die Opfer beispielsweise sexuell zu missbrauchen.

„Bei den Frauennotrufen und -beratungsstellen ist das Thema von sexuellen Übergriffen im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen nach wie vor aktuell“, sagt Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). K.-o.-Tropfen machen willenlos und bewegungsunfähig. Um sich zu schützen, sollte man keine offene Getränke von Fremden oder Partybekanntschaften annehmen und sein offenes Getränk nicht unbeobachtet stehen lassen.

Internet als Quelle

Kriminelle kaufen die illegalen Arzneimittel ohne Verschreibung oder Zulassung über das Internet oder Callcenter. Gabriele Overwiening aus dem Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer, fordert: „Das internationale kriminelle Dealen mit Arzneimitteln und Chemikalien muss besser kontrolliert und streng bestraft werden.“

Täter nutzen als K.-o.-Tropfen vor allem Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB). Diese Substanz wirkt einschläfernd und muskelentspannend. Die Angreifer nutzen dies gezielt zur Ausübung sexueller Gewalt, aber auch für Raub oder Diebstahl, aus. GHB ist eine farblose Flüssigkeit, die leicht Getränken untergemischt werden kann, ohne dass das Opfer dies bemerkt. Seine Wirkung setzt nach etwa einer Viertelstunde ein und hält einige Stunden an. Am nächsten Tag können sich die Opfer meist schlecht erinnern und sind stark verunsichert, was mit ihnen geschehen ist. Sie leiden unter starken Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit.

Filmriss als Warnung

Grieger: „Wer trotz geringer Alkoholmengen bei sich einen ‚Filmriss` bemerkt, sollte sich an eine Fachberatungsstelle wenden, um die nächsten Schritte zu besprechen. Zwar sind viele Substanzen nur kurze Zeit nachweisbar. Aber auch längere Zeit nach dem Vorfall kann ein Beratungsgespräch sehr hilfreich für die Verarbeitung sein.“ Die Opfer können sich bei einem Verdacht auch an die Polizei oder Arzt wenden.

Das Zeitfenster der Nachweisbarkeit von Wirkstoffen in Körperflüssigkeiten ist lt. Forensisch-Toxikologischem Labor Wien im Wesentlichen durch Substanz-spezifische Eigenschaften, den Stoffwechsel sowie die aufgenommene Menge bestimmt. Die Beweismittelsicherung erfordere rasches Handeln, da von nicht wenigen Fällen auszugehen sei, bei denen eine Substanzverabreichung aufgrund ausbleibender oder zu später Sicherstellung von Probenmaterial nicht mehr geklärt werden konnte.

Im Blut sei ein Nachweis in der Regel nur möglich, wenn die Blutabnahme nicht später als einen Tag nach der Substanzaufnahme erfolge. Bei kurzwirksamen Substanzen bzw. niedriger Dosierung könne das Nachweisfenster auf nur wenige Stunden verringert sein. Die Nachweisbarkeit der Substanzen sei hierbei nicht wesentlich von der Art des abgenommenen Blutes beeinflusst; typischerweise erfolge die Untersuchung aus Plasma oder Serum.

Im Urin sei das Nachweisfenster gegenüber Blut verlängert und positive Nachweise können nach einmaliger Verabreichung auch noch etwa zwei Tage nach der Aufnahme möglich sein. Aber auch hier könne das Nachweisfenster unter Umständen deutlich kürzer sein. Die höchste Nachweisempfindlichkeit für Missbrauchsdrogen und Medikamentenwirkstoffe wird lt. Forensisch-Toxikologischem Labor Wien in der Regel mit Hochleistungsflüssigkeitschromatographie gekoppelt mit Tandem-Massenspektrometrie erreicht. (ABDA, FTLW, red)

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