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Was bringt das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) für Sie?

Neues aus der Rechtsprechstunde
Elske Müller-Rawlins
Eine Frau hält eine Tafel in den Händen, auf der  steht: Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
© hkama/stock.adobe.com
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Das EntgTranspG verpflichtet Unternehmen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten, individuelle Auskunftsansprüche von Beschäftigten zur Überprüfung des Entgeltgleichheitsgebots zwischen Frauen und Männern zu erfüllen (§§ 10, 11 EntgTranspG), was gerade in weiblich dominierten Berufen, wie denen der MT der jeweiligen Fachrichtung, wichtig sein kann, um den Gender Pay Gap zu minimieren.

Sie als Beschäftigte/r können Auskunft über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt und bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile für eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit verlangen; hierzu müssen Sie eine Vergleichstätigkeit benennen.

Die Auskunft umfasst Angaben zu den Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung sowie zum Vergleichsentgelt, das als statistischer Median des Bruttoentgelts der Vergleichsgruppe anzugeben ist.

Der Auskunftsanspruch ist das zentrale Instrument zur Her­stellung von Transparenz, dient dem Abbau struktureller Diskrimi­nierung und setzt einen Anreiz zur diskriminierungsfreien Entgelt­gestaltung.

Ein Anspruch auf Auskunft über das Entgelt einer konkreten Person besteht nicht. Vielmehr wird das Vergleichsentgelt für eine Bezugsgruppe von mindestens…

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