Was bringt das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) für Sie?
Sie als Beschäftigte/r können Auskunft über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt und bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile für eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit verlangen; hierzu müssen Sie eine Vergleichstätigkeit benennen.
Die Auskunft umfasst Angaben zu den Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung sowie zum Vergleichsentgelt, das als statistischer Median des Bruttoentgelts der Vergleichsgruppe anzugeben ist.
Der Auskunftsanspruch ist das zentrale Instrument zur Herstellung von Transparenz, dient dem Abbau struktureller Diskriminierung und setzt einen Anreiz zur diskriminierungsfreien Entgeltgestaltung.
Ein Anspruch auf Auskunft über das Entgelt einer konkreten Person besteht nicht. Vielmehr wird das Vergleichsentgelt für eine Bezugsgruppe von mindestens…
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