Das Projekt zur Gesundheitskarte heißt „Soziale Teilhabe durch Gesundheit: Analyse der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in NRW“. „Aus unserer Sicht ist eine gute Gesundheit und ein gleichberechtigter Zugang zu gesundheitlicher Versorgung eine Bedingung für die soziale Teilhabe von Geflüchteten“, sagt Razum. In dem Projekt befragt sein Team außer Geflüchteten selbst auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und der Leistungserbringer (Krankenhäuser und niedergelassene Arztpraxen).
Razum bedauert, dass Geflüchtete derzeit oft nur eingeschränkt medizinisch versorgt werden: „Das Asylbewerbergesetz sieht die Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vor.“ Das Gesetz beschränke aber den Zugang zu bestimmten Leistungen, die für andere selbstverständlich sind. „Das gilt zum Beispiel für Hörgeräte. Diese stehen zwar auch Asylsuchenden zu, werden aber von der Behörde nicht immer bezahlt, wie der Fall eines hörgeschädigten Kindes zeigte. Ihm drohen dadurch schwere Sprachentwicklungsstörungen.“
Für die Leistungen, die ihnen zustehen, müssten Geflüchtete in vielen Kommunen noch bürokratische Hürden überwinden und zum Beispiel einen Behandlungsschein beim Sozialamt beantragen. „Um das zu vermeiden, haben einige Kommunen entschieden, Geflüchteten elektronische Gesundheitskarten auszuhändigen, sobald sie dort gemeldet sind.“ Welchen Unterschied die Einführung der Karte für Geflüchtete und ihre soziale Teilhabe macht, soll in dem neuen Projekt untersucht werden.
Quelle: idw/Universität Bielefeld, 12.01.2017
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