Weniger Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten

Bundesernährungsministerium
Kli
Ernährung
Zu viel gesättigte Fettsäuren und Salz erhöhen das Risiko für Übergewicht und Adipositas. Getty Images/iStockphoto
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


Weniger Zucker, Fette und Salz in Fertiglebensmitteln ist das Ziel der Reduktions- und Innovationsstrategie von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner.

43 Prozent der Frauen, 62 Prozent der Männer und 15 Prozent der Kinder sind in Deutschland übergewichtig. Zu viel Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz erhöhen das Risiko für Übergewicht und Adipositas (Fettleibigkeit) und ernährungsmitbedingte chronische Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Typ-II-Diabetes.

Angesichts ihres häufigen Vorkommens stellen diese Erkrankungen die Gesundheitssysteme weltweit vor enorme Herausforderungen. Weniger Zucker, Fette und Salz in Fertiglebensmitteln ist daher das Ziel der Reduktions- und Innovationsstrategie von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner. Sie ist in mehreren Runden Tischen mit Wirtschaft, Wissenschaft, Gesundheits- und Verbraucherseite das Thema und die Zielsetzung des Koalitionsvertrages angegangen. Ein wichtiges Zwischenziel ist nun die Grundsatzvereinbarung, die die Ministerin mit der Ernährungswirtschaft schriftlich geschlossen und unterzeichnet hat.

Dazu erklärt die Bundesernährungsministerin: "Mein Ziel ist es, die Häufigkeit von krankmachendem Übergewicht und ernährungsmitbedingten Krankheiten in Deutschland zu senken. Es ist gut, dass die teilnehmenden Wirtschaftsverbände sich nun in einer Grundsatzvereinbarung bereit erklärt haben, Maßnahmen und Ziele zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten festzulegen, die bis zum Jahresende konkretisiert werden. In den kommenden Wochen und Monaten müssen jetzt konkrete branchen- beziehungsweise produktbezogene Prozess- und Zielvereinbarungen folgen. Bis Ende des Jahres wird ein gemeinsam abgestimmtes Konzept vorliegen. Die Wirtschaft erkennt erstmals an, Teil der Lösung des Problems Übergewicht zu sein."

Zusammenarbeit mit dem Lebensmittelhandwerk

Die Ernährungsindustrie verpflichtet sich, ab 2019 den Gehalt an Zucker, Fetten und Salz in ihren Fertiggerichten zu reduzieren. Anerkennung sollen dabei auch Initiativen und Aktivitäten finden, die vonseiten der Lebensmittelwirtschaft bereits in den vergangenen Jahren geleistet worden sind. Ein erfolgreiches Modell für eine solche Selbstverpflichtung stellt die erhebliche Reduktion von Transfettsäuren in Lebensmitteln dar, die über eine freiwillige Vereinbarung der Lebensmittelwirtschaft mit dem Bundesministerium erreicht werden konnte.

Julia Klöckner weiter: "Wichtig ist mir auch die Zusammenarbeit mit dem Lebensmittelhandwerk. Die Umsetzung muss praktikabel sein, die Belange kleiner handwerklicher Betriebe müssen wir im Blick behalten. Und deshalb ist auch die wissenschaftliche Begleitung so wichtig, um zum Beispiel Salzspitzen im Brot zu reduzieren. Der Geschmack und die Konsistenz müssen nach wie vor dem Verbraucher zusagen."

Da Übergewicht im Kindes- und Jugendalter mit ernährungsmitbedingten Krankheiten im Erwachsenenalter assoziiert ist, sollen Maßnahmen bei speziell an Kinder und Jugendliche gerichteten Lebensmitteln eine besondere Priorität haben.

Verbot von zugesetztem Zucker in Kindertees

Die Vereinbarung bietet Möglichkeiten für unterschiedliche Vorgehensweisen. Neben der Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten kommt beispielsweise auch die Verkleinerung von XXL-Portionsgrößen (Verpackungseinheiten) in Betracht.

Bei der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern will die Bundesernährungsministerin auch regulatorisch tätig werden. Bis Ende 2019 soll daher die Diätverordnung geändert werden. Dabei geht es um ein Verbot von zugesetztem Zucker und süßenden Zutaten (zum Beispiel Stevia, Maltulose, Isomaltulose oder auch Dextrose) in Säuglings- und Kindertees sowie ein Verbot von zugesetztem Zucker und süßenden Zutaten in Kindermilch. Was von Natur aus an Zucker und Süße vorhanden ist, darf auch in den Produkten bleiben. Laut Diätverordnung bezieht sich der Begriff "Säugling" auf Kinder bis zum ersten Lebensjahr. "Kinder" meint Kinder zwischen einem und drei Jahren. Derzeit steht auch eine EU-Regelung zu Getreidebeikost (zum Beispiel Kinderkekse und Kinderzwieback) an.


Quelle: BMEL, 1.10.2018



Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige