Ein Weg, kein Sprung

Erster Abschluss nach neuem MT-Berufe-Gesetz am Lette Verein Berlin
Karen Czipull, Tanja Loof
Foto von der Abschlussfeier
Abschlussfeier © Lette Verein Berlin
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Ende Januar 2026 wurden am Lette Verein Berlin erstmals Auszubildende nach dem neuen MT-Berufe-Gesetz exmatrikuliert. Damit schließt deutschlandweit der erste Ausbildungsgang der Medizinischen Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik (MTL) seine Ausbildung vollständig nach neuem Recht ab.

Für alle, die die Reform der MT-Ausbildung seit Jahren begleiten, ist dies ein deutliches Signal: Das neue Gesetz ist nicht nur in Kraft, ­sondern in der Praxis angekommen.

Dass der Lette Verein Berlin diesen Schritt frühzeitig vollzieht, knüpft an seine historische Rolle als Ursprung der medizinisch-technischen Berufe an. Seit der Gründung im Jahr 1866 verfolgte Wilhelm Adolf Lette das Ziel, durch qualifizierte Ausbildung neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurden am Lette Verein mit der Photographischen Lehranstalt zentrale Grundlagen für die Entwicklung medizinisch-technischer Berufs­bilder gelegt. Unter der Leitung von Marie Kundt entstanden ab den 1890er-Jahren Ausbildungsinhalte, die technische, naturwissenschaftliche und medizinische Anforderungen systematisch miteinander verbanden. In dieser gewachsenen Tradition stehen auch die bundesweit ersten Absolventinnen und Absolventen, die nach der Ausbildungsreform am Lette Verein Berlin ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und exmatrikuliert worden sind. Dies geschieht ohne Anspruch auf Besonderheit, aber mit dem Bewusstsein einer ­historischen Verantwortung für Qualität, Verlässlichkeit und Weiterentwicklung beruflicher Bildung.

Mit dem Inkrafttreten des MT-Berufe-Gesetzes im Januar 2021 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung im September 2021 war der zeitliche Rahmen klar definiert. Für den Ausbildungsstart im ­Februar 2023 stand damit ein Zeitraum von nur knapp einem Jahr zur Verfügung, um die gesetzlichen Anforderungen eigenständig um­zusetzen. In dieser Zeit wurden mutige curriculare Entscheidungen getroffen und die Ausbildung in ein modulares Ausbildungskonzept überführt. Maßgeblich war dabei die konsequente Ausrichtung an beruflichen Handlungssituationen. Nicht Fächerstrukturen, sondern die reale Handlungs- und Verantwortungsrealität im medizinischen Labor bildeten den Ausgangspunkt für die Ausbildungsgestaltung.

Tiefgreifende Veränderungen

Parallel dazu machten die gesetzlichen Vorgaben auch tiefgreifende strukturelle Anpassungen erforderlich. Veränderte Finanzierungs­modelle und neue Rahmenbedingungen führten zu einer Neuausrichtung der Trägerstrukturen. Gerade im Berliner Ausbildungsverbund, mit seiner Vielfalt an Laboratorien und Trägern, war dies mit einem hohen Abstimmungsbedarf verbunden. In intensiven Gesprächen wurden tragfähige Lösungen entwickelt, um Ausbildung auch unter veränderten Bedingungen verlässlich fortzuführen. Dieser Prozess war anspruchsvoll, zugleich aber Ausdruck einer gemeinsamen Verantwortung von Schule, Krankenhäusern und diagnostischen Laboren für die Ausbildung im Land Berlin.

Eine weitere zentrale Neuerung des Gesetzes ist die erstmalige klare Definition der Praxisanleitung. Mit dem MT-Berufe-Gesetz wurden nicht nur Aufgaben, sondern auch Anforderungen und Verantwortlichkeiten verbindlich beschrieben. In der Umsetzung zeigte sich, wie diese Rolle angenommen und weiterentwickelt wurde. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter übernahmen zunehmend Verantwortung für strukturierte Lernprozesse, reflektierte Anleitung und kontinuierliche Begleitung der Auszubildenden. Über die drei Ausbildungsjahre hinweg war eine deutliche professionelle Entwicklung dieser Rolle zu beobachten – getragen von Engagement, fachlicher Expertise und enger Zusammenarbeit mit der Schule.

Durch die halbjährliche Aufnahme werden inzwischen sechs Ausbildungsgänge parallel nach dem neuen MT-Berufe-Gesetz ausgebildet. Damit ist aus der anfänglichen Umsetzungsphase ein etabliertes Ausbildungskonzept geworden, das sich sowohl für die Schule als auch für die Praxis als tragfähig, bereichernd und gut integrierbar in den beruflichen Alltag erwiesen hat.

Der Abschluss dieses ersten Jahrgangs mündete schließlich in den kompetenzorientierten Prüfungen. In den schriftlichen und münd­lichen Prüfungsformaten wurde sichtbar, wie sich das neue Aus­bildungskonzept trägt. Besonders prägend waren die praktischen ­Prüfungen, die vollständig an den jeweiligen Praxisorten in Berlin durchgeführt wurden. Dort, wo die Auszubildenden ihre berufliche Handlungskompetenz über drei Jahre hinweg entwickelt hatten, konnten sie diese nun unter realen Bedingungen zeigen. Die Praxis­anleitung war dabei als fester Bestandteil der Prüfungsteams eingebunden. Hier wurde deutlich, wie schlüssig sich kompetenzorientierte Ausbildung und kompetenzorientierte Prüfung am tatsächlichen Ort der Berufsausübung verbinden.

Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses ersten Ausbildungsgangs nach neuem Recht ist kein Endpunkt erreicht. Vielmehr markiert er einen wichtigen Schritt für die Ausbildung der Medizinischen Technologinnen und Technologen im Land Berlin. Der Weg dorthin war geprägt von konzeptioneller Arbeit, strukturellen Veränderungen und intensiver Zusammenarbeit zwischen Schule und Praxis. Dass dieser Weg erfolgreich beschritten werden konnte, zeigt, was möglich ist, wenn Reformen nicht nur umgesetzt, sondern gemeinsam gestaltet werden.

Anmerkung der Redaktion:
Wenn auch andere Schulen ihre Erfahrungen mit dem neuen MTBG teilen möchten, senden Sie gerne eine E-Mail an: zahn@aerzteverlag.de.

Kontakt:
Lette Verein Berlin
Stiftung des öffentlichen Rechts
Viktoria-Luise-Platz 6
10777 Berlin, Germany
030 21994-354
k.czipull@letteverein.berlin
www.letteverein.berlin

 

Entnommen aus MT im Dialog 03/2026

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