Arbeitszeit muss erfasst werden

Urteil des EuGH
Kli
Arbeitszeit
Der deutsche Gesetzgeber wird ebenfalls entsprechende Regelungen auf den Weg bringen müssen. magann - Fotolia
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


Arbeitgeber in der EU sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter komplett zu erfassen. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervor.  

Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“, teilte der EUGH mit.

Der Gerichtshof stellt fest, dass ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann, weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung
noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden kann, sodass es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder sogar praktisch unmöglich sei, ihre Rechte durchzusetzen. Es seien Rechte, die auf europäischer Ebene sowohl in der EU-Grundrechtecharta als auch in der EU-Arbeitszeitrichtlinie festgeschrieben sind.

Überschreitungen der Höchstarbeitszeitgrenzen in Krankenhäusern

Alle Mitgliedstaaten der EU werden das Urteil umsetzen müssen. Das bedeutet: Der deutsche Gesetzgeber wird ebenfalls entsprechende Regelungen auf den Weg bringen müssen. Mit welchen Vorgaben deutsche Arbeitgeber im Einzelnen rechnen müssen, ist noch unklar. Wie die Arbeitszeit erfasst werden soll, bleibt nach dem Urteil den Mitgliedsstaaten überlassen.

Mit der Präzisierung der bereits bestehenden Rechtsgrundlagen weise der EuGH implizit auf Rechtsverstöße hin, die von den Mitgliedstaaten schon längst hätten erkannt und geahndet werden müssen, kommentierte Rudolf Henke, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes, den Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs zur systematischen Arbeitszeiterfassung. „Überschreitungen der Höchstarbeitszeitgrenzen sind in deutschen Krankenhäusern an der Tagesordnung, ohne dass die Aufsichtsbehörden diesem Missstand im erforderlichen Umfang begegnen“, kritisierte Henke.

Quellen: EuGH/Marburger Bund, 14.05.2019

Rechtssache C-55/18








Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige