Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagt anlässlich des Internationalen Tags der Pflege: „Unsere Pflegekräfte setzen sich im Krankenhaus, bei Pflegediensten und in Pflegeeinrichtungen tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie Anerkennung, vor allem aber gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient.
Damit Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben, unterstützt das Bundesgesundheitsministerium nach eigenen Angaben Pflegeeinrichtungen beim Abbau unnötiger Bürokratie durch eine vereinfachte Pflegedokumentation. Mehr als 11.000 Pflegeeinrichtungen nehmen bereits daran teil, das ist fast jede zweite Einrichtung in Deutschland.
Durch die Pflegereform wurde, so das Ministerium, dafür gesorgt, dass die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen verbessert werden konnte. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff musste zum Anlass genommen werden, die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen vor Ort zu überprüfen. Bereits in elf der 16 Bundesländer konnten Verbesserungen beim Pflegepersonalschlüssel vereinbart werden. Zudem muss die Selbstverwaltung in der Pflege bis zum 30. Juni 2020 ein fachlich fundiertes Verfahren entwickeln und erproben, mit dem besser bestimmt werden kann, wie viel und welches Personal es in einer Pflegeeinrichtung geben muss.
Zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen
Zudem wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen zu erhöhen. Rund 49.000 Betreuungskräfte unterstützen heute die Arbeit der Pflegefachkräfte. 2013 waren es noch 28.000. Damit Pflegekräfte eine faire Bezahlung erhalten, wurde gesetzlich festgelegt, dass Tariflöhne und Löhne bis zur Höhe des Tarifs von Pflegekassen und
Sozialhilfeträgern als wirtschaftlich anerkannt und entsprechend finanziert werden müssen.
Auch die Pflege zu Hause werde besser unterstützt und am persönlichen Bedarf ausgerichtet. Pflegende Angehörige werden durch Leistungen wie Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege sowie Hilfen im Haushalt entlastet. Berufstätige Pflegende, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, haben einen Rechtsanspruch auf eine Auszeit von bis zu zehn Tagen mit einem Pflegeunterstützungsgeld, das die Pflegeversicherung finanziert und auch auf eine Familienpflegezeit. Zudem wurde die soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen in der Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung verbessert. Dadurch steigen die Beiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige an die Rentenversicherung zahlt um 400 Millionen auf rund 1,4 Milliarden Euro an. 2016 hat die Pflegeversicherung für die rund 2,9 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen Ausgaben in Höhe von 28,3 Milliarden Euro übernommen.
Mehrere Maßnahmen zielen auf eine bessere Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal ab. Als Sofort-Maßnahme wurde das Pflegestellenförderprogramm eingerichtet. Mit dem Programm soll die pflegerische Patientenversorgung am Bett dauerhaft gestärkt werden. Gefördert werden Neueinstellungen und die Aufstockung von Teilzeitstellen des Pflegepersonals im Krankenhaus. Dazu trägt auch bei, dass nach der dreijährigen Förderphase die Finanzmittel in Höhe von jährlich bis zu 330 Millionen Euro weiterhin zur Verfügung stehen.
Ausbildung und Einstellung von mehr Hygienepersonal
Der Pflegezuschlag wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt: Krankenhäuser mit höheren Kosten für das Pflegepersonal erhalten einen höheren Zuschlag als Krankenhäuser mit niedrigeren Kosten für das Pflegepersonal. Die Krankenhäuser erhalten damit einen Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten. Außerdem werden dem BMG zufolge Krankenhäuser und Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, für Krankenhausbereiche, in denen dies für die Patientensicherheit besonders wichtig ist, verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen.
Auch das Hygieneförderprogramm unterstützt Krankenhäuser mit rund 460 Millionen Euro dabei, mehr Hygienepersonal auszubilden und einzustellen. Allein im Jahr 2016 haben die Krankenhäuser rund drei Milliarden Euro zusätzlich erhalten.
Quelle: BMG, 11.05.2017
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