KHAG gefährdet infektionsmedizinische Versorgung

Stellungnahme zahlreicher Fachgesellschaften und Verbände
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Das Bild zeigt eine medizinische Fachkraft in einer klinischen Umgebung, die Schutzkleidung und Handschuhe trägt und sich auf eine Untersuchung oder einen Eingriff vorbereitet.
© Rawpixel.com/stock.adobe.com
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Am 8. Oktober hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) beschlossen. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren zahlreiche Fachgesellschaften und Verbände die Streichung der Leistungsgruppe „Klinische Infektiologie“ als gravierende gesundheitspolitische Fehlentscheidung.

Die zentralen und wichtigen Zielsetzungen der Krankenhausreform – Qualitäts- und Effizienzsteigerung – würden damit konterkariert und die Rahmenbedingungen für den Kampf gegen Infektionskrankheiten massiv verschlechtert. Sollte es im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Anpassungen geben, würden Patientinnen und Patienten mit schweren und komplexen Infektionskrankheiten langfristig darunter leiden, so die Fachverbände.

Infektionskrankheiten stellen eine wachsende Herausforderung dar, da der Anteil älterer und komplex erkrankter Patientinnen und Patienten mit komplizierten Infektionen zunimmt, es eine steigende Zahl schwer behandelbarer Erreger durch Resistenzentwicklung gibt und das weltweit steigende Risiko großer Ausbrüche und neuer Pandemien zunimmt.

Infektiologische Fachexpertise ist medizinisch und wirtschaftlich notwendig

Zahlreiche wissenschaftliche Daten belegen, dass eine fachärztliche infektiologische Expertise die Überlebenschancen bei schweren Infektionen um bis zu 20 Prozent erhöht, Komplikationen bei den Patientinnen und Patienten reduziert und dem Antibiotikaverbrauch sowie der Resistenzentwicklung entgegenwirkt. Eine Vorhaltung von spezialisierter infektiologischer Expertise sei daher für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten wichtig und zudem wirtschaftlich sinnvoll.

Die Fachgesellschaften und Verbände fordern deshalb konkret:

  • Die Leistungsgruppe „Klinische Infektiologie“ muss im KHAG wieder aufgenommen werden, um Qualitätsstandards in der infektiologischen Versorgung zu gewährleisten.
  • Infektiologische Leistungen müssen im Entgeltsystem in der Systematik der Fachabteilungsschlüssel und perspektivisch über OPS-Codes abgebildet werden.

Ohne diese Anpassungen am KHAG mit einer strukturellen Verankerung der Infektiologie in den Krankenhausplänen der Länder sowie im Krankenhaus- und Entgeltsystem drohe der dauerhafte Verlust der Infektiologie in der klinischen Versorgung und damit ein erheblicher Qualitäts- und Effizienzverlust für die Behandlung von schwer kranken Patientinnen und Patienten. „Damit handelt die Bundesregierung nicht nur entgegengesetzt zum internationalen Standard, der für die Infektionsmedizin aus Qualitäts- und Kostengründen einen hohen Stellenwert vorsieht – sondern sie schwächt auch ohne Not die ursprünglichen Reformziele für mehr Qualität und Effizienz im Krankenhaussystem“, so die Stellungnahme.

Zu den mitunterzeichnenden Fachgesellschaften und -verbänden gehören:

- Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI)

- Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)

- Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)

- Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI)

- Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG)

- Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF)

- Deutsche Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (dagnä)

Weitere Informationen:
Stellungnahme der Fachgesellschaften und -verbände

Quelle: idw

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