Immer mal wieder gelangen verunreinigte oder gefälschte Medikamente auf den Markt. Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln sicherer zu machen, werden daher die Kompetenzen der zuständigen Bundesbehörden ausgebaut.
So können beispielsweise die Zulassungsbehörden demnächst leichter Arzneimittel und Medikamente zurückrufen. Außerdem können sie die Länder bei Inspektionen von Herstellern im Ausland unterstützen. Sollten Versorgungsmängel drohen, können die Behörden damit zeitnah und länderübergreifend tätig werden.
Wenn ein Medikament sich als mangelhaft herausgestellt hat und ersatzweise ein anderes verordnet werden muss, sind gesetzlich Versicherte künftig von der Zuzahlung befreit. Auch die Krankenkassen werden demnächst für mangelhafte Arzneimittel nicht mehr zahlen müssen.
Der Gesetzentwurf enthält daneben zahlreiche weitere Regelungen, etwa zum Vertrieb und zur Nutzenbewertung bestimmter Arzneimittel. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass bis Mitte 2020 Arzneimittelrezepte überall auch elektronisch ausgestellt werden können. Der Rahmen für die Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln durch Apotheken wird deutlich verschärft und die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktiker nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
Quelle: Die Bundesregierung, 30.01.2019
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