MFA versus MTAF
Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob die MFA in den MTAF vorbehaltenen Tätigkeiten eingesetzt werden dürfen.
Es wird insbesondere nachgefragt:
- inwieweit sie die vorbehaltenen Tätigkeiten ausüben können,
- ob die MFA gleich der MTAF für die vorbehaltenen Tätigkeiten qualifiziert ist.
Ausübung vorbehaltener Tätigkeiten durch MTAF?
a. MTAG
§ 10 Nr. 6 Gesetz über medizinisch-technische Assistenten in der Medizin-MTAG bestimmt, dass ausnahmsweise die den MTAF vorbehaltenen Tätigkeiten (§ 9 I 3 a MTAG) von „Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, die ohne nach den Nummern 1 bis 5 berechtigt zu sein, unter Aufsicht und Verantwortung einer der in Nummer 1 genannten Personen tätig werden“ darf.
Die MFA verfügt über eine „abgeschlossene sonstige…
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