Nutzenbewertung zur ersten Geneditierungstherapie
Während der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Beta-Thalassämie aufgrund einer besseren Aussagesicherheit einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen feststellen konnte, sah er bei der Behandlung der Sichelzellkrankheit nur einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Bei beiden Bewertungen war allerdings aufgrund wesentlicher Limitationen der Datengrundlage eine Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens nicht möglich.
Aus den Daten zur Bewertung von Exa-Cel beim Einsatz gegen die Beta-Thalassämie lässt sich ein sogenannter dramatischer Effekt erkennen: Obwohl es sich um eine nicht kontrollierte Zulassungsstudie handelte, zeigte sich, dass – anders als der Krankheitsverlauf es eigentlich erwarten ließe – über den Zeitraum eines Jahres für den überwiegenden Teil der Teilnehmenden gar keine Bluttransfusionen notwendig waren. Aufgrund der sichtbar gewordenen hohen Rate kann daher, so der G-BA, mit hinreichender Sicherheit von einem relevanten Effekt ausgegangen werden.
Exa-Cel wird einmalig angewendet. Für sein Arzneimittel ruft der pharmazeutische Unternehmer derzeit einen Preis von 2,2 Millionen Euro auf. Auf Grundlage der vom G-BA getroffenen Bewertung vereinbaren der GKV-Spitzenverband und der pharmazeutische Unternehmer, wie viel die gesetzliche Krankenversicherung für das Arzneimittel bezahlen wird.
Arzneimittel entsteht durch genetische Veränderung der patienteneigenen Stammzellen
Bei der Beta-Thalassämie wie auch bei der schweren Sichelzellkrankheit sind Aufbau und Funktion der roten Blutkörperchen durch genetische Veränderungen gestört, was zu einem verminderten Sauerstofftransport des Blutes führt. Der Wirkstoff Exagamglogen autotemcel besteht aus patienteneigenen blutbildenden Stammzellen, die im Labor mithilfe der CRISPR-Cas9-Technologie – der sogenannten Genschere – geneditiert worden sind. Dabei wird die DNA der Zelle an einer bestimmten Stelle verändert, sodass funktionsfähiges Hämoglobin gebildet werden kann.
Bei Arzneimitteln für seltene Erkrankungen gilt der Zusatznutzen aufgrund der gesetzlichen Regelungen als gesetzt. In beiden Bewertungen war wegen wesentlicher Limitationen der vorliegenden Daten eine Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens nicht möglich. Der G-BA hatte jedoch bereits zuvor eine begleitende Datenerhebung bei Anwendungen von Exa-Cel als notwendig angesehen, um die Datenlage mit Daten aus der klinischen Praxis zu verbessern. Für die Indikation schwere Sichelzellkrankheit befindet sich eine entsprechende anwendungsbegleitende Datenerhebungen (AdB)-Studie derzeit in der letzten Planungsphase.
Quelle: G-BA
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